2.1
Verwendete Symbole
Nicht für Trockner geeignet
Nicht chemisch reinigen
Gebrauchsanleitung beachten
2.2 Funktionskontrolle
Die Petermann Aufstehhilfe Pegasus ist aus einem nicht rostenden Grundgestell hergestellt und bedarf daher keiner
besonderen Wartung. Eine Sichtprüfung auf Mängel vor jeder Inbetriebnahme ist erforderlich. Bei erkennbaren
Mängeln darf das Gerät nicht benutzt werden.
Eine periodische Überwachung soll mindestens einmal jährlich durchgeführt werden; d. h. Sichtprüfung der
tragenden Teile (Prüfung der Funktion). Aus hygienischen Gründen muss eine regelmäßige Reinigung des Geräts
durchgeführt werden.
Defekte Produkte dürfen nicht mehr verwendet werden!
3 Produktanwendung
3.1 Indikation und Wiedereinsatz
Die Indikationen können aufgrund der großen Einsatzmöglichkeiten an keinem bestimmten Krankheitsbild
festgemacht werden, da die Aufrichthilfe Pegasus für alle Anwendungen an Menschen mit Unterstützungsbedarf
bei der Mobilisation vom Boden geeignet ist.
Die Aufrichthilfe Pegasus ist für den Wiedereinsatz vorgesehen! Die Häufigkeit des Wiedereinsatzes, ist von
dem jeweiligen Gerätezustand abhängig. Grundlage ist das MPG (Medizinproduktegesetz) „Aufbereiten von
Medizinprodukten" gemäß § 4, Abs. 2 MPBetreibV.
Abwischen
Nicht bleichen
Nicht bügeln
Warnung
max. Gewichtsbelastung siehe Punkt 6
Kennzeichnung Medical Device
5/38
Hersteller
Chargen-Nr./Lot-Nr.
Code zur Identifikation
Konformitätszeichen
Artikelnummer