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Eac-Konformität; Weitere Normen Und Richtlinien; Crn-Zulassung; Weitere Zulassungen - Endress+Hauser Liquicap M FMI51 Technische Information

Kontinuierliche füllstandsmessung in flüssigkeiten
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Inhaltsverzeichnis

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Liquicap M FMI51
EAC-Konformität
Weitere Normen und Richtli-
nien

CRN-Zulassung

Weitere Zulassungen

Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU
Endress+Hauser
Das Messsystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der anwendbaren EAC-Richtlinien. Diese
sind zusammen mit den angewandten Normen in der entsprechenden EAC-Konformitätserklärung
aufgeführt. Endress+Hauser bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung des
EAC-Zeichens.
EN 60529
Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)
EN 61010
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte
EN 61326
Störaussendungen (Betriebsmittel der Klasse B), Störfestigkeit (Anhang A – Industriebereich).
NAMUR
Normenarbeitsgemeinschaft für Mess- und Regeltechnik in der Chemischen Industrie
IEC 61508
Funktionale Sicherheit
Gerätevarianten, die mit CRN-Zulassung (Canadian Registration Number) erhältlich sind, sind in den
entsprechenden Registrierungsunterlagen aufgeführt. Die CRN-zugelassenen Geräte sind auf dem
Typenschild mit der Registrierungsnummer CRN 0F1988.7C gekennzeichnet. Weitere Details zu den
maximalen Druckwerten sind im "Download"-Bereich der Endress+Hauser Website zu finden:
www.endress.com.
Die mediumsberührenden Gerätekomponenten sind aufgeführt in:
• "Konstruktiver Aufbau" →  25
• "Bestellinformation" →  46
Eine Liste aller Zertifikate ist im Kapitel "Zertifikate" →  47 zu finden.
TSE–Freiheit (FMI51)
Für prozessberührende Gerätekomponenten gilt:
• Sie enthalten keine Materialien tierischen Ursprungs
• Bei der Produktion und Verarbeitung werden keine Hilfs- und Betriebsstoffe tierischen Ursprungs
verwendet
AD2000
Das prozessberührende Material (316L) entspricht AD2000 – W0/W2.
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fal-
len, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU): Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen". Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse
auf (kein eigener identifizierbarer Druckraum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im
Sinne der Richtlinie vor.
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