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Warnhinweise; Vorschriften - Ritter CPC 6 Anleitung

Inhaltsverzeichnis

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3 Zu Ihrer Sicherheit

3.2 Warnhinweise

Die Warnhinweise in dieser Anleitung sind mit Piktogrammen und Signalwörtern hervorgehoben. Das Piktogramm und das
Signalwort geben Ihnen einen Hinweis auf die Schwere der Gefahr.
Aufbau der Warnhinweise
Die Warnhinweise, die jeder Handlung vorangestellt sind, werden folgendermaßen dargestellt:
GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr
Erläuterung zur Art und Quelle der Gefahr
► Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr
Bedeutung der Signalworte
GEFAHR
WARNUNG
VORSICHT
HINWEIS

3.3 Vorschriften

Die Normen und Richtlinien müssen mit den jeweils gültigen landesrechtlichen Vorschriften ersetzt werden!
Die Vakuum-Röhrenkollektoren bedürfen einer Anzeige oder Erlaubnis nach den jeweils gültigen Vorschriften.
Beachten Sie bei der Montage, Wartung und Reparatur der Kollektoren unter anderem die nachfolgenden Vorschriften und
Richtlinien:
Rechtliche Vorgaben
• gesetzliche Vorschriften zur Unfallverhütung
• gesetzliche Vorschriften zum Umweltschutz
• berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
• EnEG-Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz-EnEG)
• EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
Normen und Richtlinien
• Sicherheitsbedingungen der DIN, EN und VDE
Montage auf Dächern
• DIN 18338 Dachdeckungs- und Dichtungsarbeiten
• DIN 18339 Klempnerarbeiten
• DIN 18451 Gerüstarbeiten
Dampfkesselverordnung
• TRD 802 Technische Regeln für Dampfkessel
• TRD 402 Technische Regeln für Dampfkessel
• TRD 611 Technische Regeln für Dampfkessel
• TRD 612 Technische Regeln für Dampfkessel
Anschluss von thermischen Solaranlagen
• EN 12975 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile, Kollektoren
• EN 12976 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile, vorgefertigte Anlagen
• EN 12977 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile, kundenspezifisch gefertigte Anlagen
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Unmittelbare Lebensgefahr oder Gefahr schwerer Körperverletzung, wenn diese Gefährdung
nicht vermieden wird.
Mögliche Gefahr schwerer Körperverletzung, wenn diese Gefährdung nicht vermieden wird.
Gefahr leichter Körperverletzung, wenn diese Gefährdung nicht vermieden wird.
Sachschaden, wenn diese Gefährdung nicht vermieden wird.
TD-1039 V 3.2 12/14

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