REGELMÄSSIGE WARTUNG UND KLEINERE REPARATUREN
Nr.
Bezeichnung
Beleuchtung, Warn-/
23
Kontrolleuchten und
*
Schalter
HINWEIS:
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G
Der Luftfiltereinsatz muß bei übermäßig feuchtem oder staubigem Einsatz häufiger gereinigt bzw. erneuert werden.
G
Zur Bremsanlage und -flüssigkeit:
• Regelmäßig den Bremsflüssigkeitsstand prüfen, ggf. korrigieren.
• Alle zwei Jahre die Bremsflüssigkeit wechseln.
• Bremsschläuche bei Beschädigung oder Rißbildung, spätestens jedoch alle vier Jahre erneuern.
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Ausführung
• Funktion prüfen.
• Scheinwerfer einstellen.
Kilometerstand (× 1.000 km)
1
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6-4
inspektion
6
12
18
24
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Jahres-
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GAU03541*
6