Dies gilt insbesondere auch:
• wenn eine äußere Blitzschutzanlage gefordert ist
• wenn bei frei aufgeständerten Solaranlagen auf öffentli-
chen Bauwerken ein zusätzlicher Blitzschutz notwendig
wird (z. B. wird das Bauwerk deutlich höher).
Innerer Blitzschutz
Der innere Blitzschutz umfasst den Potenzialausgleich und
den Überspannungsschutz elektrischer Geräte.
Es muss immer eine Verbindung zwischen dem Potenzial-
ausgleich des Hauses und der Verrohrung des Solarkreis-
laufes (Solar-Vorlauf und -Rücklauf) mit dem erforderli-
chen Mindestquerschnitt von 6 mm² erfolgen.
Auch wenn Blitzschutz vorhanden ist, muss der
Tauchsensor durch eine Blitzschutzdose (möglichst
nahe am Sensor) vor Überspannung geschützt wer-
den.
ACHTUNG
Bitte beim Blitzschutz beachten
Auch ein den Normen entsprechend angefertigter
Blitzschutz kann im Falle eines Blitzeinschlages
keine Schadensfreiheit garantieren!
SOLVIS MAL-LU-304 · Technische Änderungen vorbehalten · 28671-3c
2 Hinweise
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