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Montage und Installation
Achtung!
Für die Installation und den Betrieb von elektrischen Verriegelungen von Türen in
Rettungswegen sind baurechtliche Bestimmungen zu beachten!
Die Geräte entsprechen den in der Europäischen Union geltenden Richtlinien
bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV).
Bei der Elektroinstallation sind die VDE-Vorschriften sowie die Bestimmungen der
örtlichen EVUs zu beachten
Das Gerät muss durch eine leicht zugängliche Trennvorrichtung vom
Versorgungsstromkreis getrennt werden können.
Die Übereinstimmung der Geräte mit der "Richtlinie über elektrische
Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)" (Bauregelliste A Teil 1,
lfd. Nr. 6.19) ist geprüft vom TÜV Rheinland, Köln.
Achtung!
An Rauchschutztüren oder Feuerschutztüren dürfen elektrische
Verriegelungssysteme nur wenn der Verwendbarkeitsnachweis für die betreffende Tür
dies vorsieht und nur nach dessen Maßgabe angebracht werden. Ausnahme:
Elemente, die auch an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen angebracht
werden dürfen.
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