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3. Wartung

Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen,
unsere Empfehlung ist mindestens alle 12 Monate,
nach EN 378, Teil 2 durchgeführt werden.
Je nach Kältemittelfüllmenge des Systems
muss nach F- Gase Verordnung EG 842/2006
eine Dichtigkeitsprüfung von ausgebildetem
Fachpersonal, zertifiziert nach Kategorie I des
EG303/2008, durchgeführt werden. So kann eine
möglichst lange Lebensdauer und ein geringer
Verschleiß der Klimatechnik gewährleistet
werden. Als Vorlage können Ihnen hier unsere
Inbetriebnahmeprotokolle dienen.
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