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3. Wartung

Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen, unsere
Empfehlung ist mindestens alle 12 Monate, nach EN
378, Teil 2 durchgeführt werden. Je nach Kältemittel-
füllmenge des Systems muss nach F- Gase Verord-
nung EG 842/2006 eine Dichtigkeitsprüfung von
ausgebildetem Fachpersonal, zertifiziert nach Kate-
gorie I des EG303/2008, durchgeführt werden. So
kann eine möglichst lange Lebensdauer und ein
geringer Verschleiß der Klimatechnik gewährleistet
werden. Als Vorlage können Ihnen hier unsere Inbe-
triebnahmeprotokolle dienen.
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