2.6. Die Gesprächsweiterleitung
Sie haben Ihrem Gesprächspartner die Gesprächsweiterleitung mitgeteilt
und wählen dann bei Impulswahlverfahren (IWV)
2 1 bis 2 8
bei Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV)
R
2 1
bis
R
2 8
Sobald sich der Internteilnehmer gemeldet hat, können Sie den eigenen
Hörer auflegen. Damit ist die Gesprächsweiterleitung erfolgt.
Ist einmal ein Gespräch fehlgeleitet worden, können Sie dieses wieder
zurückholen, bevor der andere Internteilnehmer abhebt, und zwar bei
IWV mit Rufnummer 60 und bei MFV mit Flash und 60.
Ein Besetztton signalisiert Ihnen, daß der Teilnehmer, an den Sie
weiterleiten möchten, bereits spricht. Sie hören den Besetzton fünf
Sekunden lang und erhalten dann das Gespräch automatisch zurück. Sie
können jedoch auch direkt auflegen und das Amtsgespräch wird an
Ihrem Telefon durch Klingeln erneut signalisiert.
Während der Gesprächsweiterleitung wird der Amtsteilnehmer auf
"Halten" geschaltet und kann nicht mithören, sondern hört die
Wartemelodie (Music-on-Hold / abschaltbar).
Die Gesprächsweiterleitung ist auch mit Sammelruf möglich.
Eine Gesprächsweiterleitung eines Amtsgespräches auf einen externen
Teilnehmer ist nicht möglich.
ohne den Hörer aufzulegen
die gewünschte Rufnummer und erhalten den
Freiton.
ohne den Hörer aufzulegen
die gewünschte Rufnummer mit Flash-Taste
und erhalten den Freiton.
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