Zertifizierung und angewandte Standards
Der Nucleus 7 Soundprozessor entspricht den wesentlichen
Bestimmungen des Anhangs 1 der Richtlinie 90/385/EWG
des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische
Geräte gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahren in
Anhang 2 (EG-Konformitätserklärung).
Die Genehmigung zum Anbringen der CE-Kennzeichnung
wurde 2017 erteilt.
Der Nucleus 7 Soundprozessor entspricht außerdem den
wesentlichen Voraussetzungen der Richtlinie 2014/53/EU
über Funkanlagen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität, Anhang III (Konformitätsbewertungsverfahren).
Die Konformitätserklärung finden Sie unter
www.cochlear.com/wps/wcm/connect/intl/about/company-
information/declaration-of-conformity.
NUCLEUS 7 SOUNDPROZESSOR – BENUTZERHANDBUCH
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