Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 50
LEBENSDAUER
ACHTUNG!
Bei festgestellten Fehlern, beschädigten Teilen, Verschleiß, Korrosion, Verformung, im Rahmen
der vorgeschriebenen periodischen Prüfung festgestellt Fehlern, bei einem Absturz mit der daraus
resultierenden Belastung des Wagens oder bei Zweifeln am Zustand des Produkts, den Wagen
NICHT VERWENDEN und einen autorisierten Prüfer von Harken Wagen R27oder ein autorisiertes
Harken-Service-Center kontaktieren.
HINWEIS!
Die Lesbarkeit der Markierung auf den Wagen R27 prüfen
Jährliche Prüfung
Die Häufigkeit der periodischen Prüfung hängt von der Gesetzgebung, dem Gerätetyp, der Nutzungshäufigkeit
und den Umgebungsbedingungen ab. Der Wagen R27 muss mindestens einmal alle 12 Monate für den
Gebrauch als persönliche Schutzausrüstung bzw. alle 6 Monate für den Gebrauch als Seilzugang vollständig
inspiziert werden.
ACHTUNG!
Für die Sicherheit der Benutzer sind regelmäßige Untersuchungen erforderlich, da die Sicherheit
der Benutzer von der dauerhaften Effizienz und Haltbarkeit der Ausrüstung abhängt.
Wenden Sie sich für die vorgeschriebene Inspektion an einen autorisierten Prüfer von Harken Wagen R27.
Ein Verzeichnis der autorisierten Prüfer der von Harken Industrial angebotenen Produkte finden Sie unter:
http://www.harkenindustrial.com
In Ermangelung der vorgeschriebenen Prüfung darf der Wagen R27 nicht verwendet werden. Die durch einen
autorisierten Prüfer von Harken Wagen R27 durchgeführte Prüfung ist schriftlich im Prüfungs-/
Reparaturregister in dieser Anleitung einzutragen. Außerdem ist der vom Prüfer unterzeichnete Prüfbericht
vom Eigentümer des Wagens aufzubewahren.
Es wird empfohlen, den Wagen mit dem Datum der nächsten oder durchgeführten Prüfung zu kennzeichnen.
ACHTUNG!
Den Wagen R27 NICHT BENUTZEN, wenn:
• Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder Verformungen am Wagen festgestellt werden
• bei der vorgeschriebenen periodischen Prüfung Mängel festgestellt werden
• sich ein Sturz mit entsprechender Beanspruchung des Wagens ereignet hat
LEBENSDAUER
Der Wagen R27 besitzt eine Lebensdauer von 30 Jahren ab Herstellungsdatum, sofern keine Ursachen
vorliegen, die seine Außerbetriebnahme verlangen könnten und unter der Bedingung, dass alle erforderlichen
periodischen Prüfungen und notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, wobei die entsprechenden
Ergebnisse im Prüfungs-/Reparaturregister einzutragen sind.
Das Herstellungsdatum ist in der Seriennummer des Wagens enthalten, die auf Typenschild angegeben ist.
64
DEUTSCH
24/07/20

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis