Schwimmbadsteuerung BEHNCKE Control 1.3 / Sicherheit
2.8 Personalanforderungen
2.8.1 Qualifikationen
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätigkeitsbereiche benannt.
•
Unterwiesene/geschulte Person
wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
•
Fachpersonal
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen in der Lage die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen.
•
Elektrofachkraft
ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
•
Anlagenmechaniker
Der Ausbildungsberuf des Anlagenmechanikers umfasst das Berufsbild des Gas- und
Wasserinstallateurs, des Heizungs- und Lüftungsbauers, welche nun in ihrer ursprünglichen Form nicht
mehr existieren. Stattdessen wurden die Berufe zum Anlagenmechaniker zusammengelegt.
Des Weiteren kommen noch Komponenten der Solartechnik und der Elektrotechnik hinzu um kleine
elektrische Arbeiten vorzunehmen zu können, wie z.B. das Verdrahten einer Heizkreis- oder
Ladepumpe.
2.8.2 Zugelassene Benutzer
Die Filteranlage darf nur von Personen bedient werden, die:
•
körperlich und geistig dafür geeignet sind.
•
in die Handhabung eingewiesen sind
•
diese Betriebsanleitung – insbesondere das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise – gelesen und
verstanden haben.
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WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
•
Besondere Tätigkeiten nur durch die in den jeweiligen Kapiteln dieser
Anleitung benannten Personen durchführen lassen.
•
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.