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Beteiligte Gewerke; Bohrunternehmen - Wolf BWL-1-A Planungsunterlage

Hocheffizienz-wärmepumpen
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Beteiligte Gewerke

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6. Beteiligte Gewerke
Soll eine Heizungsanlage mit Wärmepumpe errichtet werden,
sind verschiedene Gewerke daran beteiligt:
• Heizungsbauer zur Auslegung und Errichtung der Wärmepumpe
und der Heizungsanlage
• Bohrunternehmen zum Erschließen der Wärmequelle
• Elektroinstallateur zum Anschluss an die Stromversorgung
Heizungsbauer als Generalunternehmer
Damit der Bauherr nur einen Ansprechpartner während
der gesamten Errichtung der Wärmepumpenanlage hat,
übernimmt der Heizungsbauer die Funktion eines Generalunternehmers.
Er vergibt und koordiniert die Arbeiten und nimmt die einzelnen Gewerke ab.
In Absprache mit dem Bauherrn reicht der Heizungsbauer
die wasser- und bergbaurechtlichen Anträge ein und meldet
die Wärmepumpe beim Energieversorgungsunternehmen an.
Der Heizungsbauer berechnet die Auslegung der Wärmepumpe
und liefert die Auslegungsdaten an Bohrunternehmen und Elektriker.
Ist die Wärmequelle vom Bohrunternehmen erschlossen,
liefert und montiert der Heizungsbauer die Wärmepumpe
und das erforderliche Zubehör. Er übernimmt die Auslegung
der Heizungsanlage und der entsprechenden Heizflächen,
Verteiler, Umwälzpumpen und Rohrleitungen.
Er montiert und prüft die Heizungsanlage, nimmt sie in Betrieb und erklärt
dem Bauherrn die Funktion.

Bohrunternehmen

Das Bohrunternehmen dimensioniert die Bohrung gemäß
den Daten, die der Heizungsbauer geliefert hat.
Danach führt das Bohrunternehmen die Tiefbohrung aus, liefert
und installiert die Erdwärmesonde und verfüllt das Bohrloch.
Das Unternehmen dokumentiert alle Arbeitsschritte.
Die Dokumentation enthält auch ein geologisches Schichtenverzeichnis des
Bohrlochs, die Art, Anzahl und Tiefe der Sonden sowie die Dimensionierung
der Rohrleitungen.
Auch ein Prüfbericht der abschließenden Druckprobe gehört zu den Unterla-
gen. Abschließend liefert und verlegt das Unternehmen die horizontalen Lei-
tungen zum Hausanschluss und übergibt die Anlage an den Heizungsbauer.
Für die Nutzung von Grundwasser führt das Bohrunternehmen eine Pro-
bebohrung durch und bestimmt die Eignung durch Messen der möglichen
Wassermenge. Gegebenenfalls ist ein Labor mit der Wasseranalyse zu
beauftragen. Bei Eignung für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe bohrt
das Unternehmen den Förder- und den Schluckbrunnen unter Einhaltung
der Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes. Anschließend werden Rohre
eingeführt die im unteren Teil siebartig ausgeführt sind. Um das Sieb wird
feiner Kies aufgefüllt. Darüber wird die Bohrung um das Rohr nach oben hin
abgedichtet.
Elektroinstallateur
Der Elektroinstallateur stellt den Zählerantrag und liefert dem Heizungsbauer
Daten über die Sperrzeiten des EVU, die dieser für die Auslegung
der Wärmepumpe benötigt. Er verlegt die erforderlichen
Last- und Steuerleitungen, richtet die Zählerplätze für Mess- und
Schalteinrichtungen und schließt die gesamte Heizungsanlage elektrisch an.
Bereits im Vorfeld ist mit dem örtlichen EVU zu klären, ob
das Stromnetz die Anlaufströme der Wärmepumpe tragen kann.
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