Atemluft
Die Atemluft muss mindestens folgende Anforderungen an Reinheit erfüllen:
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Verunreinigungen müssen auf ein Minimum reduziert sein und dürfen zu keinem Zeitpunkt die
hygienischen Grenzwerte übersteigen.
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Der Gehalt an Mineralöl muss so gering sein, dass die Atemluft keinen Ölgeruch erkennen lässt (die
Geruchswahrnehmungsgrenze liegt bei 0,3 mg/m3 ).
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Die Luft muss einen ausreichend tiefen Taupunkt besitzen, um ein Ausfällen von Wasser und somit
Eisbildung im Innern der Ausrüstung zu verhindern.
Falls keine Gewissheit vorliegt, ob vorstehende Anforderungen erfüllt sind, sollte ein Reinigungsfilter vom Typ
Sundström Druckluftfilter SR 99-1 angeschlossen werden.
OI03H-1019 SR 200 Airline 3
2020-06-15