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Verpflichtungen Des Personals; Personalanforderungen; Qualifikation Des Personals - afag LM 12 Serie Montage- Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.4.3

Verpflichtungen des Personals

2.5 Personalanforderungen

2.5.1

Qualifikation des Personals

Montageanleitung DE
Alle mit Arbeiten an den beauftragten Personen verpflichten sich:
 Diese Montageanleitung und insbesondere das Kapitel Sicherheit zu lesen
und zu beachten,
 die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
 alle Sicherheits- und Warnhinweise an den Spindelauslegern zu beachten,
 jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise zu unterlassen.
Zudem verpflichtet sich das Personal die zur Ausführung der Tätigkeiten
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (
Die in der Montageanleitung beschriebenen Tätigkeiten stellen bestimmte
Anforderungen an die Qualifikation des Personals dar.
Ein unzureichend qualifiziertes Personal kann die Risiken beim Umgang mit den
Linearmodulen nicht einschätzen und setzt sich und andere dem Risiko
schwerer Verletzungen aus. Für die Ausführung der beschriebenen Tätigkeiten
an den Linearmodulen darf nur entsprechend qualifiziertes Fachpersonal
zugelassen werden. Personen, deren Reaktionsfähigkeit aufgrund der
Einnahme von Medikamenten o.ä. eingeschränkt ist, dürfen mit den
Spindelauslegern nicht interagieren.
Die vorliegende Montageanleitung richtet sich an Fachkräfte (Installateure,
Systemintegratoren, Wartungspersonal, Techniker), an Elektrofachkräfte sowie
an das Bedienpersonal.
Nachfolgend werden die in dieser Anleitung verwendeten Personal-
Qualifikationen zur Ausführung der verschiedenen Tätigkeiten erläutert.
Fachkraft:
Die Fachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung und/oder
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Bedienpersonal (geschultes Personal):
Das Bedienpersonal ist in geeigneter Weise ausgebildet, qualifiziert durch
Wissen und praktische Erfahrung sowie mit den notwendigen Anweisungen
versehen, die es ermöglichen, die erforderliche Tätigkeit sicher auszuführen.
LM 12 I LM 16
Edition 11/2020
Rev. 2.5
Kapitel
2.6) zu tragen.
11–52

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