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Hydraulische Anbindung An Eine Fußbodenheizungsanlage; Diffusionsdichtheit Des Heizungssystems; Fußbodenerwärmung/Rücklauftemperaturbegrenzer; Hydraulische Weiche - BROTJE BGB 50–110 i Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
6.14 Hydraulische Anbindung an eine Fußbodenheizungsanlage

6.15 Diffusionsdichtheit des Heizungssystems

6.16 Fußbodenerwärmung/Rücklauftemperaturbegrenzer

6.17 Hydraulische Weiche

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Bei Gas-Brennwertgeräten (50–110 kW) mit einem geräteinternen Pumpenersatzrohr besteht
die Möglichkeit der variablen Pumpenauswahl, um die Bedingungen des hydraulischen Systems
erfüllen zu können.
BRÖTJE empfiehlt den Einsatz der Hocheffizienz-Heizkreispumpe (HEP 25-180-10 PWM), siehe
Kapitel 9 „Hydraulisches Zubehör". Diese Hocheffizienz-Heizkreispumpe kann individuell als Zu-
bringer- oder Heizkreispumpe eingesetzt werden.
Mittels des integrierten Systemreglers „ISR-Plus" kann diese Hocheffizienz-Heizkreispumpe di-
rekt PWM-geregelt werden.
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte sind besonders für den Betrieb einer Fußbodenheizung geeignet,
da bei einer Fußbodenheizung die Systemtemperaturen sehr niedrig angesetzt werden. Um die
Anlage nicht mit zu hohen Temperaturen zu betreiben, ist es erforderlich, die werkseitig einge-
stellte Heizkennlinie umzustellen und bauseits einen Sicherheitstemperaturwächter zu installie-
ren.
Zubehör: „STW", siehe Kapitel 8 „Regelungstechnisches Zubehör". Auch stetig geregelte Fußbo-
denheizungen, zum Beispiel in Anlagen mit mehreren Heizkreisen, sollten bauseits mit einem Si-
cherheitstemperaturwächter ausgerüstet werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Fußbo-
denheizung aus absolut diffusionsdichtem Material, zum Beispiel Kupferrohr, besteht. Bei Ver-
wendung von Kunststoffrohr, welches nicht nach DIN 4726 sauerstoffdicht ist, müssen Wärme-
tauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte können immer direkt an diffusionsdichte Heizungssysteme ange-
schlossen werden. Heizungsanlagen, in die ein Gas-Brennwertgerät eingebaut werden soll, sind
nach DIN EN 12828 als geschlossene Heizungsanlage mit Membranausdehnungsgefäß auszule-
gen.
Der Einbau eines Gas-Brennwertgeräts in eine „offene" Heizungsanlage ist nicht zu empfehlen.
Beim Anschluss von Gas-Brennwertgeräten an Fußbodenheizungen aus Kunststoffrohr, welches
nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ausgeführt ist, muss ein Wärmetauscher zur Anlagen-
trennung eingesetzt werden.
Ist der Betrieb an einer offenen Heizungsanlage erforderlich, muss eine Systemtrennung durch
einen Wärmetauscher erfolgen.
Bei überdimensionierten Fußbodenerwärmungen mit Rücklauftemperaturbegrenzer ist eine
ausreichende Wärmeversorgung der betroffenen Räume nicht sichergestellt. Durch individuelles
Anheben der unteren Modulationsgrenze der internen, elektronisch geregelten Pumpe kann
eine verbesserte Versorgung erreicht werden. Diese Maßnahme reduziert jedoch die Effektivität
der geregelten Pumpe.
Für den Betrieb des Gas-Brennwertgeräts ist der Einsatz einer hydraulischen Weiche nicht erfor-
derlich, da keine Mindestwasserumlaufmenge benötigt wird. Jedoch kann der Einsatz einer
hydraulischen Weiche in Anlagen sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn stark schwankende
oder unbekannte Volumenströme existieren.
Bei unbestimmten Anlagen, problematischen Hydrauliken oder Mehrkesselanlagen kann der
Einsatz einer hydraulischen Weiche zweckmäßig sein. Sie dient zur Entkopplung von Erzeuger-
und Verbraucherkreis. Ihr Vorteil besteht darin, dass der Wärmeerzeuger und der Verbraucher-
kreis unabhängig voneinander mit unterschiedlichen Volumenströmen betrieben werden und
dadurch ein optimaler Betrieb gewährleistet ist.
Eine hydraulische Weiche kann daher in hydraulisch komplexen oder unbekannten Anlagen
auch ein Problemlöser sein. Bei Mehrkesselanlagen in Kaskadenbauweise ist eine hydraulische
Weiche zwingend zur Entkopplung der Massenströme einzusetzen. Richtwerte für die Dimensio-
nierung sind den Größentabellen der Hersteller zu entnehmen.
Die hydraulische Weiche wird nach dem größten Volumenstrom ausgelegt, in der Regel nach
dem Volumenstrom des Verbraucherkreises. Weiterhin ist zu beachten, dass eine mittlere Fließ-
BGB 50–110 i
7714127-02 08.19

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