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Sicherheitshinweise Und Behördliche Bestimmungen - Ambu Man Advanced Bedienungsanleitung

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Sicherheitshinweise und behördliche Bestimmungen

FCC-Erklärung
Dieses Gerät erfüllt Abschnitt 15 der FCC-Regeln, sein Betrieb unterliegt den folgenden
zwei Bedingungen:
1) Dieses Gerät kann keine schädlichen Interferenzen verursachen und
2) Dieses Gerät muss unanfällig gegenüber beliebigen empfangenen Störungen sein,
einschließlich solcher, die einen unerwünschten Betrieb verursachen
Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der
Klasse B, entsprechend Abschnitt 15 der FCC-Regeln.
Diese Grenzwerte sind so ausgelegt, dass sie in Wohnbereichen einen ausreichenden
Schutz vor schädlichen Interferenzen bieten. Dieses Gerät erzeugt, nutzt und emittiert
Hochfrequenzstrahlung und kann sich bei einer nicht den Anweisungen entsprechenden
Installation und Verwendung negativ auf den Funkverkehr auswirken. Allerdings kann
nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass bei bestimmten Anwendungen Störungen
auftreten können. Sollte es durch dieses Gerät zu Störungen beim Radio- und
Fernsehempfang kommen (man kann dies durch Ein- und Ausschalten des Geräts
feststellen), sollte der Anwender diese Störungen durch eine oder mehrere der
folgenden Maßnahmen beseitigen:
· Verändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.
· Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.
· Schließen Sie das Gerät und den Empfänger an Netzquellen in unterschiedlichen
Stromkreisen an.
· Lassen Sie sich durch den Händler oder einen erfahrenen Radio- und
Fernsehtechniker beraten.
Am Produkt sind weder Veränderungen noch Umbauten zulässig.
Enthält FCC-ID: PD98260NG
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Inhalt
Ambu ® ist ein eingetragenes Markenzeichen von Ambu A/S, Dänemark.
Ambu ist nach ISO 9001 und ISO 13485 zertifiziert.
Dieses Produkt erfüllt die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem
Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG.
Dieses Produkt erfüllt die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/30/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Harmonisierung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
(Neufassung).
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