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Sicherheits- Und Unfallverhütungsvorschriften - Perfect TRIWING Betriebsanleitung

Großflächen-schlegelmulchgerät
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gefährliche Situationen hervorrufen.
Es muss daher darauf geachtet werden, dass keine Steine und andere feste Gegenstände unter die Maschine
gelangen.
9. Wir möchten darauf hinweisen: Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anweisungen entstehen, können
nicht für Garantieansprüche geltend gemacht werden. Garantieansprüche können abgelehnt werden, wenn
das Garantieantragsformular nicht korrekt ausgefüllt ist und / oder nicht durch Fotos und / oder Videos
unterstützt wird.
Trotz aller getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ist es verboten, dass sich andere Personen und /
oder Tiere in unmittelbarer Nähe einer Arbeitsmaschine befinden als der Traktorfahrer
GRUNDREGEL
Vor Inbetriebnahme das Gerät und den Traktor auf Verkehrs und Betriebssicherheit überprüfen!
1.2 Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
1.2.1
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
1.
Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den sicheren Betrieb (sieh Abschnitt
1.12).
Prüfen Sie vor Arbeitsanfang ob alle Aufkleber angebracht sind. Wenn welche nicht angebracht oder
beschädigt sind sofort neue Aufkleber anfordern und an richtige Stelle anbringen.
Es geht um ihre und/oder die Sicherheit ihre Mitarbeiter!
2.
Transportausrüstungen - wie z.B. Warneinrichtungen, Beleuchtung und evtl. Schutzeinrichtungen überprüfen ggf.
anbauen!
Das Anbaugerät muss in jener Position immer nach vorne und nach hinten jeweils links und rechts außen mit
Warntafel-/Folien nach DIN 11030 oder mit Parkwarntafeln ausgestattet sein.
Wenn das Heckanbaugerät nicht zu hoch angehoben wird 163 und wenn die hinteren Schlepperleuchten nicht
verdeckt werden, sind am Tag keine Leuchte am Gerät erforderlich.
Bei Nacht oder wenn die Wetterbedingungen dass erfordern muss das Heckanbaugerät mit kompletter hinterer
Beleuchtung und vorderen Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Das Frontgerät muss bei Nacht oder wenn die
Wetterbedingungen das erfordern nach vorne mit Begrenzungsleuchten und nach hinten mit Schlussleuchten und
Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Die leuchte müssen allerdings auch am Tag im oder am Fahrzeug mitgeführt werden.
3.
Beachten Sie neben die Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemeinen gültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften!
4.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege ist die STVZO zu beachten!
5.
Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen vertraut
machen. Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
6.
Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen. Locker getragene Kleidung vermeiden.
7.
Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten!
8.
Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbereich kontrollieren! (Kinder!) Auf ausreichende Sicht achten!
9.
Das Mitfahren während der Arbeit und der Transportfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet!
10. Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und sichern!
11. Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in die jeweilige Stellung bringen! (Standsicherheit!)
12. Beim An- und Abkuppeln von Geräten an oder von dem Traktor ist besondere Vorsicht nötig!
13. Zulässige Achsenlasten, Gesamtgewicht und Transportabmessungen beachten!
14. Geräte für Straßenfahrt in Mittelstand bringen und ggf. der Hydraulik Steuerhebel mechanisch sichern!
15. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
16. Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den Umgebungsverhältnissen angepasst werden! Bei Berg- und
Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
17. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch angebaute oder angehängte Geräte und Ballastgewichte
beeinflusst. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
18. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
19. Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
20. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich (Sicherheitsabstand 100 m) ist verboten!
21. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes aufhalten!
22. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur bestätigt werden, wenn sich keine Personen im Schwenkbereich aufhalten!
23. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch) befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
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