red
ACHTUNG:
Die Häufigkeit, mit der die Rauchgasanlage zu Ihrer
Sicherheit zu reinigen ist, hängt vom Ofengebrauch und
von der Installationsart ab.
Für die Wartung und die Reinigung am Saisonende
sollte man sich an ein autorisiertes technisches
Kundendienstzentrum wenden, da dieses über die
beschriebenen Eingriffe hinaus auch eine allgemeine
Kontrolle aller Bauteile vornimmt.
5.2.2. Außerbetriebsetzen (Saisonende)
Am Ende jeder Saison, bevor der Ofen nicht mehr benutzt wird, wird
empfohlen, den Pelletbehälter, mit Hilfe eines Sauggerätes mit langem
Schlauch, komplett zu leeren.
Während seiner Stillstandszeit muss der Heizofen vom Stromnetz
abgetrennt
werden
wettergeschütztem
Ort
Sicherheit für Kinder auch das Netzkabel von der Rückseite
entfernen.
Sollte sich das Display der Bedienblende beim Wiedereinschalten des
Hauptschalters an der Geräterückseite nicht einschalten, könnte der
Austausch der Sicherung erforderlich sein.
Auf der Rückseite des Heizofens befindet sich unter der Steckdose ein Fach
für das Einsetzen der Sicherungen. Mit einem Schraubenzieher den Deckels
des Sicherungsfachs öffnen und falls nötig die Sicherung austauschen (3,15
A verzögert).
KONTROLLE DER INTERNEN BAUTEILE
5.3.
ACHTUNG!
Die Kontrolle der elektromechanischen Bauteile darf
ausschließlich von Fachpersonal mit den geeigneten
Kenntnissen im Bereich der Heiztechnik und Elektrik
vorgenommen werden. Wenden Sie sich eventuell an
die autorisierten Kundendienststellen.
Es ist aus diesem Grund empfehlenswert, eine jährliche Instandhaltung
(evtl. kann ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden) durchzuführen,
die sich auf eine Sichtkontrolle und den Betrieb folgender Bauteile
bezieht:
Getriebemotor
Rauchgas-Absauggebläse
Rauchgasfühler
Austauscher-Gebläse
Zündkerze
Thermostat mit automatischer Rücksetzung Pellets/Wasser
Raum-/Wassertemperaturfühler
Hauptplatine
Schutzsicherungen Bedienblende-Hauptplatine
Verkabelung
Instandhaltung und Reinigung
PELLETHEIZÖFEN
INSTALLATIONS- UND GEBRAUCHSANLEITUNG
und
an
einem
aufbewahrt
werden.
trockenen
und
Zur
erhöhten
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Kapitel 5
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