Sicherheitsabstände
Heizbetrieb
Übertemperatur
Lagerraum befüllen
Lagerraum betreten
Lagerraum betreten
Achtung Brandgefahr!
Lagern Sie keine brennbaren Gegenstände im
Nahbereich des Heizkessels!
Vor Ort gültige Vorschriften einhalten!
Achtung Verpuffungsgefahr!
Während des Heizbetriebes dürfen keine
Kesseltüren oder Reinigungsöffnungen
geöffnet werden!
Achtung Verletzungsgefahr!
Bei Kesseltemperaturen über 100°C ist der
Heizraum umgehend zu verlassen. Keinesfalls
dürfen Türen oder Wartungsöffnungen am
Kessel geöffnet werden.
Achtung Vergiftungs- und Brandgefahr!
Bei der Lagerraumbefüllung mittels Gebläse
oder Pumpwagen müssen Holzmodul und
Pelletsmodul abgeschaltet sein!
Bei Missachtung können brennbare und giftige
Gase in den Lagerraum gelangen!
Achtung Lebensgefahr!
Wie bei allen biogenen Stoffen kann es auch
bei der Lagerung von Pellets zur Bildung von
Gasen im Lagerraum kommen. Betreten des
Lagerraums ist daher nur bei leerem Lager-
raum (max 1/5 Restinhalt) und nach mind. 2-
stündiger vorheriger guter Belüftung erlaubt.
Lagerräume mit größerem Füllstand dürfen
ausschließlich nur durch autorisierte Kunden-
diensttechniker nach vorheriger Messung der
Luftqualität im Lagerraum betreten werden.
Achtung Verletzungsgefahr!
Den Lagerraum nur betreten, wenn die
Anlage abgeschaltet ist! Stromzufuhr vor
dem Betreten immer unterbrechen!
Hinweisschild auf Lagerraumtür aufbringen!
Lagerraumtüren verschlossen halten!
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