Zubehör
Montage einer Feststell-
anlage mit Rauchmeldern
Hinweis: Lage der Rauchmelder gemäß
Vorgabe der Zulassung der Feststellanlage
Die Ausrüstung von Feuerschutzabschlüssen
mit Feststellanlagen hat nach speziellen Her-
stelleranleitungen zu erfolgen. Die Feststell-
anlagen müssen bauaufsichtlich zugelassen
sein. Die DIBt-Richtlinien für Feststellanla-
gen sind zu beachten.
Abnahme von Feststellanlagen:
Nach erfolgter Montage von Feststell anlagen
muss vor Inbetriebnahme am Verwendungs-
ort eine Abnahmeprüfung erfolgen. Dies hat
der Betreiber zu veranlassen. Die Abnahme-
prüfung darf nur von Fachkräften des Her-
stellers der Feststellvorrichtung, von diesem
autorisierten Fachkräften oder von Fachkräf-
ten einer dafür benannten Prüfstelle durch-
geführt werden.
Die Feststellanlage muss vom Betreiber
ständig betriebsfähig gehalten und mindes-
tens einmal monatlich auf ihre einwandfreie
Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, min-
destens einmal jährlich eine Prüfung auf ord-
nungsgemäßes und störungsfreies Zusam-
menwirken aller Geräte sowie eine Wartung
durchzuführen. Diese Prüfungen und die
Wartung dürfen nur von einem Fachmann
oder einer dafür ausgebildeten Person aus-
geführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der pe-
riodischen Prüfungen sind aufzuzeichnen
(Prüfbuch). Diese Aufzeichnungen sowie die
Einbauanleitung und die Zulassung sind
beim Betreiber aufzubewahren.
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