Für die Durchführung des Garantieservices wenden Sie sich an die Firma, bei der Sie das Gerät gekauft haben.
Falls die Vor-Ort-Garantie nicht möglich ist, wird Ihnen die notwendige Information über diese Dienstleistung zur Verfügung
gestellt.
Der Hersteller erteilt keine Garantie in folgenden Fällen:
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Der Verbraucher legt das Gerät nicht komplett vor, wie in der Betriebsanleitung oder einem anderen Dokument
angegeben ist, einschließlich der von dem Verbraucher demontierten Bestandteile.
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Bei Nichtübereinstimmung des Models, oder der Marke des Geräts, mit der Angabe auf der Verpackung und in der
Betriebsanleitung oder einem anderen Dokument, das die Betriebsanleitung ersetzt.
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Bei nicht rechtzeitiger Wartung des Gerätes (Staub, Kondenzöl, Partikelkontamination).
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Äußerliche Beschädigungen, die vom Verbraucher zugefügt wurden (als Beschädigungen gelten nicht äußerliche
Änderungen des Gerätes, die für die Montage notwendig sind).
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Änderungen des Baus des Geräts oder Nacharbeiten am Gerät.
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Ersatz und Anwendung von Baueinheiten, Ersatzteilen und Zubehör (Bestandteilen) des Geräts, die vom Hersteller
nicht vorgesehen sind.
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Nicht bestimmungsgemäße Benutzung.
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Nichteinhaltung von Betriebsanweisungen durch den Verbraucher.
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Anschluss ans Netz mit höherer Spannung als in der Betriebsanleitung angegeben ist.
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Spannungssprünge, die das Gerät außer Betrieb setzen.
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Falls der Verbraucher selbstständig Reparaturen am Gerät vorgenommen hat.
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Falls Reparaturen von Drittpersonen, die nicht vom Hersteller beauftragt sind, vorgenommen werden.
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Nach dem Ablauf der Garantiefrist.
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Nichteinhaltung von festgesetzten Beförderungsbedingungen, die Beschädigungen und/oder Zerstörung des Gerätes
zur Folge haben.
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Nichteinhaltung der Lagerungsbedingungen durch den Verbraucher.
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Rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen im Bezug auf das Gerät.
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Im Fall Höherer Gewalt (Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Krieg, Kampfhandlungen, Blockade).
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Fehlen von Verschlussplomben, falls diese in der Betriebsanleitung oder anderem Dokument, das die Betriebsanleitung
ersetzt, vorgesehen sind.
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Fehlen des Garantiescheins.
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Fehlen des Abrechnungsbelegs, der den Kauf bestätigt, mit der Angabe des Verkaufsdatum.