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Elektromagnetische Felder Am Arbeitsplatz; Überblick - Siemens SINAMICS PCS Betriebsanleitung

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6.4

Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz

Überblick
Der Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern ist in der Europäischen EMF-
Richtlinie 2013/35/EU festgelegt. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist diese Richtlinie
in nationales Recht umgesetzt. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, Arbeitsplätze so zu
gestalten, dass Arbeitnehmer vor unzulässig hohen elektromagnetischen Feldern geschützt
sind.
Dazu sind für Arbeitsplätze Bewertungen und/oder Messungen durchzuführen.
Rahmenbedingungen
Für die Bewertungen und Messungen gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
1. Die in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gültigen Rechtsvorschriften zum Schutz vor
elektromagnetischen Feldern können über die Mindestanforderungen der EMF-Richtlinie
2013/35/EU hinausgehen und haben stets Vorrang.
2. Grundlage für die Bewertung sind die Grenzwerte nach ICNIRP 2010 für den Arbeitsbereich.
3. Die im Folgenden genannten 100 μT (RMS) zur Bewertung von aktiven Implantaten
entstammen der 26. BImSchV (Bundesimmisionsschutz Verordnung der Bundesrepublik
Deutschland).
Nach Richtlinie 2013/35/EU gelten hier 500 µT (RMS) bei 50 Hz.
4. Die Verlegung der Leistungsleitungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die auftretenden
elektromagnetischen Felder.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "EMV-gerechter Aufbau (Seite 72)".
Hinweise zur Bewertung des SINAMICS PCS
Grundsätzlich ist der folgende Frequenzbereich bzw. die Einzel-Frequenz zu bewerten:
• Netzfrequenz 47 ... 53 Hz
• Pulsfrequenz 4 kHz, sowie deren Vielfache, die Bewertung wird bis 100 kHz empfohlen
SINAMICS PCS
Betriebsanleitung, 10/2020, A5E50031300A
6.4 Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
Elektrische Installation
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