Pelletpresse RWPR-900.138
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Sicherheit
1.1
Allgemeines
Diese Betriebsanleitung muss stets griffbereit bei der Maschine aufbewahrt
werden.
Betreiber und Personal, das mit Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und
Wartung der Maschine betraut ist, sind verpflichtet, die Anweisungen in dieser
Betriebsanleitung einzuhalten.
Der Betreiber ist für die Sicherheit und die Instruktion des Personals über Unfall-
und Brandschutzmassnahmen sowie die Einhaltung aller massgeblichen
Vorschriften verantwortlich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in dieser
Betriebsanleitung enthalten. Es gelten auch immer alle massgeblichen lokalen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
Der Betreiber muss Personal, das nicht lesen kann, speziell instruieren und auf
Gefahren im Umgang mit der Maschine aufmerksam machen.
Es ist empfehlenswert, für die Instruktion Personal von Bühler AG hinzuzuziehen
(siehe Kap. 8 »Kundendienst«).
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand, bestimmungs-
gemäss (siehe Kap. 2.2) und unter Einhaltung dieser Betriebsanleitung
betrieben werden.
Die Maschine ist vom Werk aus mit Schutzvorrichtungen und Sicherheits-
einrichtungen ausgerüstet. Bei bestimmungsgemässer Verwendung (siehe
Kap. 2.2) entsprechen diese dem derzeit gültigen internationalen Sicherheits-
standard sowie den massgeblichen Unfallverhütungsvorschriften.
Besonders folgendes beachten:
•
Das Personal muss über Funktion und Handhabung des Notstopp-
Schalters und den abschliessbaren Serviceschalter instruiert sein.
•
Schutzvorrichtungen, Warn- und Hinweisschilder sauberhalten und
niemals entfernen oder abdecken.
Beschädigte Warn- und Hinweisschilder sofort durch neue ersetzen.
•
Bei Störungen sofort die Störungsursache ermitteln und die Störung
beheben.
•
Bezeichnungsnummern an elektrischen Drähten niemals entfernen oder
abdecken.
•
Im Brandfall elektrische Geräte (Steuerschrank, Klemmenkasten, Motoren
etc.) und Kabel nur mit Feuerlöscher löschen.
© Copyright 2002 Bühler AG, CH-9240 Uzwil
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