Pelletpresse RWPR-900.138
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Montage
4.1
Allgemeines
Die Montage von Maschine und Maschinenteilen darf nur von ausgebildetem und
ggf. autorisiertem Fachpersonal, unter Beachtung aller Aufstellungs- und
Installationsvorschriften, durchgeführt werden.
Die Maschine darf nur in Betrieb genommen werden, wenn sie von ausgebildetem
und ggf. autorisiertem Fachpersonal montiert wurde.
Für die Folgen fehlerhafter Montage der Maschine durch Dritte ist jede
Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen. Deshalb ist es empfehlenswert, die
Montagearbeiten an der Maschine durch Personal von Bühler AG ausführen zu
lassen (siehe Kap. 8 »Kundendienst«).
4.2
Standortbedingungen
•
Gewicht, siehe Kap. 2.5.1.
•
Platzbedarf, siehe Kap. 2.5.2 »Abmessungen«.
•
Die Maschine muss auf einem robusten, verwindungsfesten und
vibrationsabsorbierenden Fundament stehen:
Betonfundament oder Metallkonstruktion.
© Copyright 2002 Bühler AG, CH-9240 Uzwil
Montage
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