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Pelletpresse RWPR-900.138
1.4
EU-Konformität
Die Sicherheit der Maschine gemäss anwendbarem EU-Recht kann unter
Umständen erst bei der Aufstellung der Maschine vor Ort oder bei Inbetriebnahme
gewährleistet werden.
Die entsprechenden Massnahmen sind in Kap. 5.5.2 »Checkliste zur Prüfung der
EU-Konformität« beschrieben. Die EU-Konformität der Maschine muss anhand
dieser Checkliste vor Inbetriebnahme geprüft werden.
Bühler AG kann die Sicherheit der Maschine nur dann gewährleisten, wenn alle
Punkte dieser Checkliste vom Inbetriebsetzer geprüft sowie für in Ordnung
befunden wurden und dies schriftlich rückgemeldet wurde.
© Copyright 2002 Bühler AG, CH-9240 Uzwil
Sicherheit
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80242-2-de-0204

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