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Sicherheit
1.2.7
Betrieb der Maschine
Die Maschine darf nur von instruiertem und ausgebildetem Personal bedient
werden. Das Bedienpersonal muss mit allen Anzeige- und Bedienelementen
vertraut sein.
Das Bedienpersonal muss Vorgesetzte über Störungen oder besondere
Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Maschine sofort informieren.
Besonders folgendes beachten (siehe auch Kap. 6 »Betrieb«):
•
Die Maschine nur mit intakten Schutzvorrichtungen und funktions-
tüchtigen Sicherheitseinrichtungen betreiben.
Schutzvorrichtungen niemals entfernen.
Sicherheitseinrichtungen niemals unwirksam machen.
– Alle drehenden Bauteile sind durch Abdeckungen gesichert. Diese
Abdeckungen niemals demontieren.
– Sicherheitsgrenzschalter, Verriegelungszylinder, Drehzahlwächter,
Magnetventile, Sperrmagnete für Türverriegelungen etc. immer
funktionsfähig halten.
– Alle Türen an Presse, Mischer und Dosierer sind durch Sicherheitsschalter
gesichert. (Bei geöffneten Türen kann die Maschine nicht starten und die
Presse kann nicht auslaufen.) Die Sicherheitsschalter niemals
überbrücken oder ausser Funktion setzen
•
Verbrennungsgefahr: Achtung bei heissen Maschinenteilen.
•
Für die persönliche Schutzausrüstung immer die geltenden Sicherheits- und
Arbeitsschutzbestimmungen befolgen.
•
Explosionsschutz, siehe Kap. 1.3.
•
Bei manuellem Betrieb darf die Maschine nur unter dauernder Überwachung
durch Bedienpersonal betrieben werden.
1.2.8
Wartungsarbeiten an der Maschine
Wartungsarbeiten dürfen nur von ausgebildetem und ggf. autorisiertem
Fachpersonal durchgeführt werden, das sich mit allen Hinweisen und Vorschriften
der Betriebsanleitung vertraut gemacht hat.
Alle Wartungsarbeiten müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den
geltenden Industrie-Sicherheitsbestimmungen zur Verhütung von Unfällen
durchgeführt werden.
Besonders folgendes beachten (siehe auch Kap. 7 »Wartung«):
•
Regelmässig Kontrollen durchführen. Schäden sofort beheben.
•
Alle Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei abgeschalteter
Maschine durchführen (alle Maschinenbewegungen gestoppt).
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