Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Ritter serano7 Gebrauchsanleitung Seite 8

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für serano7:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 7
Deutsch
Stromschlaggefahr
– Ziehen Sie bei Betriebsstö-
rungen, vor jeder Reinigung
und wenn das Gerät nicht in
Gebrauch ist, immer den Netz-
stecker aus der Steckdose.
Ziehen Sie dabei am Stecker
und nicht am Kabel.
– Tauchen Sie das Gerät nie ins
Wasser. Setzen Sie das Gerät
niemals Regen oder anderer
Feuchtigkeit aus. Sollte das
Gerät doch einmal ins Wasser
gefallen sein, ziehen Sie erst
den Netzstecker aus der Steck-
dose und nehmen Sie dann
das Gerät aus dem Wasser.
Lassen Sie danach das Gerät
von einer zugelassenen Servi-
cestelle überprüfen, bevor Sie
es wieder in Betrieb nehmen.
– Benutzen Sie das Gerät nicht
mit feuchten Händen. Benutzen
Sie es nicht, wenn es feucht
oder nass ist oder wenn Sie
auf feuchtem Boden stehen.
Betreiben Sie das Gerät nicht
im Freien.
– Stellen Sie bei Beschädigun-
gen von Geräteteilen den
Betrieb sofort ein und setzen
Sie sich mit dem ritter-Kunden-
dienst in Verbindung.
4
– Wenn das Netzkabel beschä-
digt wird, muss dieses durch
den Hersteller, seinen Kunden-
dienst oder ähnlich qualifizierte
Personen ersetzt werden, um
Gefährdungen zu vermeiden.
Verletzungsgefahr
– Dieses Gerät darf nicht ohne
Schneidgutschlitten oder
Reste halter benutzt werden,
es sei denn die Größe und
Form des Schneidguts lässt
deren Gebrauch nicht zu.
– Vor dem Auswechseln von
Zubehör oder Zusatzteilen,
die im Betrieb bewegt werden,
muss das Gerät ausgeschaltet
und vom Netz getrennt werden.
– Das Rundmesser ist sehr
scharf.
– Berühren Sie bei Betrieb
des Geräts keinesfalls das
Rundmesser!
– Schalten Sie vor dem Reini-
gen das Gerät aus, ziehen
Sie den Netzstecker aus der
Steckdose und drehen Sie den
Schnittstärke- Verstellknopf in
die „0"-Position.
– Das Rundmesser läuft nach
dem Ausschalten etwas nach.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

553.050

Inhaltsverzeichnis