VORGESCHRIEBENE, REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN, DIE DURCH DEN
STRUKTURPRÜFUNG
VERSCHIEDENE
EINSTELLUNGEN
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
SCHMIERUNG
DATUM
1. JAHR
2. JAHR
3. JAHR
4. JAHR
5. JAHR
6. JAHR
7. JAHR
8. JAHR
9. JAHR
10. JAHR
EIGENTÜMER ZU ERFOLGEN HABEN
BESCHREIBUNG DER DURCHZUFÜHRENDEN VORGÄNGE
BEMERKUNGEN
Siehe Kapitel 7.3.2
Monatlich zu tätigender Vorgang. Er muss nicht monatlich angeführt
werden, aber wenigstens jährlich gelegentlich der anderen Vorgänge.
BEMERKUNGEN
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie X
Siehe Kapitel 7.3.1
Unterschrift+Stempel
Unterschrift+Stempel
–
XS E RESTYLING
S. 93