VORSICHT!
Verletzungsgefahr!
Verschmutzungen und herumliegende Gegenstände bilden Rutsch- und Stolperquellen. Bei einem Sturz können
Verletzungen verursacht werden.
-
Arbeitsbereich immer sauber halten.
-
Nicht mehr benötigte Gegenstände aus dem Arbeitsbereich und insbesondere aus der Bodennähe entfernen.
-
Nicht vermeidbare Stolperquellen mit gelb-schwarzem Markierband kennzeichnen.
2.3 Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Augenspülflasche etc.) und Feuerlöscher in greifbarer Nähe auf-
bewahren. Das Personal muss mit der Handhabung und dem Standort von Sicherheits-, Unfallmelde-, Erste-
Hilfe- und Rettungseinrichtungen vertraut sein.
Hierdurch wird bestmögliche Hilfe bei Unfällen und Abwehr von Gefahren sichergestellt.
Das Gerät erfordert eine verantwortungsbewusste und umsichtige Bedienung. Unsachgemäße Bedienung
und Bedienung durch Unbefugte gefährden andere Personen.
2.4 Verantwortung des Betreibers
Betreiber ist diejenige Person, die das Gerät zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Anwendung überlässt, und während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung
für den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
6
Betreiberpflichten
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzli-
chen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
•
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gefähr-
dungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort des Geräts ergeben. In einer Betriebsanweisung muss er alle weiteren Arbeits- und Sicher-
heitshinweise festlegen, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultieren.
•
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich,
anpassen.
•
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungsbeseitigung und Reinigung
eindeutig regeln und festlegen.
•
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Gerät umgehen, diese Anleitung gele-
sen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen
und über die Gefahren informieren.