5. SICHERHEITSANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER HUBLADEBÜHNE
§5.1 - Einleitung
DHOLLANDIA Hubladebühnen dürfen ausschließlich zur Be– und Entladens der im Transport-
fahrzeug beförderten Güter verwendet werden, unter Einhaltung des geltenden Belastungsdia-
gramms und der in Kapitel A dieser Anleitung beschriebenen Benutzer- und Sicherheitsrichtlinien.
Um die Sicherheit des Bedieners und eventueller Dritter zu gewährleisten, ist
die Nutzung der Hubladebühne grundsätzlich qualifizierten Bedienern vorbehal-
ten, die ordnungsgemäß ausgebildet wurden und die den vollständigen Inhalt
dieses Handbuchs kennen und verstehen.
Fahrlässigkeit kann den Bediener und dritte Parteien einem großen Risiko aussetzen.
Gleichzeitig muss der Bediener sämtliche anderen Vorschriften und Anweisungen befolgen, die für
seine Arbeitssituation zutreffen (z.B. Gesundheits- & Sicherheitsvorschriften, Straßenverkehrsord-
nung, Unternehmensverfahren, Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer gemäß 2003/59/
EG, usw.).
Der Bediener muss ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen.
§5.2 - Allgemeine Sicherheitshinweise
Der Bediener muss geeignete Arbeitskleidung tragen. Tragen Sie niemals locker sitzende Klei-
dung, die in die beweglichen Teile der Hubladebühne eingeklemmt werden kann. Tragen Sie stets
zugelassenen Arbeitsschuhe mit Stahlschutzkappen und einer guten rutschfesten Sohle sowie
Schutzhandschuhe. [Siehe Abb. 5.1]
Um Verletzungen durch Ausrutschen zu vermeiden ist das Tragen von Sicherheits-
schuhen mit rutschhemmenden Sohlen zwingend vorgeschrieben. Wenn die Ober-
fläche der Plattform verschmutz oder rutschig ist, durch z.B. Dreck, Matsch,
Schnee, Wasser oder rutschige Flüssigkeiten darf die Hubladebühne NICHT ver-
wendet werden bevor die Plattform gründlich gereinigt und getrocknet wurde. Be-
treten sie keine rutschige Plattform.
DHOLLANDIA
Warnung !
Abb. 5.1
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