1.2.4 Haftung
Mit der Anlagenabnahme bestätigt der Betreiber, dass der Lieferant alle Sorgfaltspflichten
im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren erfüllt hat.
Für Mängel der Lieferung haften wir nach den in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Konditionen.
Als Garantiedauer gilt die vertragliche Vereinbarung.
Die Beseitigung von Mängeln darf nur durch fachkundiges Personal vorgenommen
werden.
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
entstehen. Wir haften nicht für Sicherheitsmängel, die nach dem derzeitigen Stand der
Technik noch nicht erkennbar sind.
Bauteile und Zubehör sind ausschließlich für dieses Produkt konzipiert.
Bei der Beschaffung von Ersatz- und Verschleißteilen sind ausschließlich „Wilo"-
Originalteile auszuwählen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nicht von uns gelieferte Originalteile
und Zubehör auch nicht von uns geprüft und freigegeben sind.
Der Einbau und/oder die Verwendung solcher Produkte können konstruktiv vorgegebene
Eigenschaften der Anlage negativ verändern und dadurch die aktive und/oder passive
Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Folgendes schließt unsere Haftung für Folgen aus:
Verstöße
Verstöße
Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Anlagenschaden ein, dessen Ursache zweifelhaft ist
und für den Sie Garantieansprüche geltend machen möchten, bitten wir Sie, sofort den
Wilo-Werkskundendienst zu benachrichtigen und weitere Instruktionen abzuwarten.
Bis zur Klärung der Ursache oder Freigabe durch uns ist die Abscheideranlage für Fette in
dem Zustand zu belassen, in den sie durch den Schaden versetzt wurde.
Unabhängig davon müssen Sie zuerst die Unfallstelle sichern, um Folgeschäden zu
vermeiden.
Bei Personenschäden ist sofort die Berufsgenossenschaft zu benachrichtigen.
Verbot von eigenmächtigen Veränderungen und Umbauten
Verbot
Jede eigenmächtige Veränderung in diesem Sinn schließt eine Haftung
Version:
Seite 8
1.0
•
gegen Sicherheitshinweise,
gegen die Hinweise auf besondere Gefahren,
o
gegen das Verbot eigenmächtiger Umbauten und
o
Veränderungen.
Die Maschine darf - ohne unsere ausdrückliche Zustimmung - weder
konstruktiv noch sicherheitstechnisch verändert werden.
Erstellatum:
Druckdatum:
22.06.2020
22.06.2020
VERBOT
unsererseits aus.
Wilo-Separator GEO