Hinweis
Als „sachkundig" werden Personen des Betreibers oder beauftragter
Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse
sicherstellen, dass die Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen
Version:
Erstellatum:
Seite 60
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22.06.2020
DIN EN 1825 sind die Entleerungs- und Reinigungsintervalle so
festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Fettsammelraumes
und des Schlammfanges nicht überschritten wird. Soweit durch
Verordnungen und sonstige Auflagen nichts anderes bestimmt
ist, sind der Schlammfang und der Fettsammelraum
mindestens monatlich zu entleeren und wieder mit Wasser zu
befüllen.
Wartungen sind durch Sachkundige durchzuführen
•
Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrung
Sachgebiet sachgerecht durchgeführt werden.
Druckdatum:
22.06.2020
WICHTIG
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