5.3.4 Begleitheizung
•
Bei Leitungen, die durch kühle
Kellerräume geführt werden, kann
eine Wärmedämmung erforderlich
sein
Für Leitungen, die durch
•
frostgefährdete Gebäudeteile, wie
z.B. Tiefgaragen, geführt werden,
kann eine Begleitheizung mit
Wärmedämmung erforderlich sein
Die Temperatur der Begleitheizung
•
sollte über einen Thermostat
(Regelbereich zwischen 25°C und
40°C) regelbar sein, damit eine
Anpassung an jahreszeitliche
Veränderungen möglich ist
Eine Begleitheizung ist nur zu den
•
Zeiten nützlich, in denen
fetthaltiges Schmutzwasser anfällt;
deshalb wird eine Zeitschaltuhr
empfohlen
Hinweis:
Leitungslängen durch nicht
•
frostgefährdete Räume:
bis 50 m müssen sie nicht
o
gedämmt werden
ab 50 m: müssen sie
o
gedämmt werden
Leitungslängen durch
•
frostgefährdete Räume:
sie müssen gedämmt und
o
zusätzlich mit einer
Begleitheizung versehen
werden
die Dämmstärke für eine DN
o
100 Rohrleitung beträgt 40
mm (0,035 W/(m+K))
die Dämmstärke für eine DN
o
150 Rohrleitung beträgt 60
mm (0,035 W/(m+K))
die Heiztemperatur beträgt
o
40°C
die max.
o
Begleitheizungslänge beträgt
90 m
(Auszug DIN EN 1825) Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Version:
Seite 28
1.0
Erstellatum:
Druckdatum:
22.06.2020
22.06.2020
(Quelle: Reychem)
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