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5.3.4 Begleitheizung

Bei Leitungen, die durch kühle
Kellerräume geführt werden, kann
eine Wärmedämmung erforderlich
sein
Für Leitungen, die durch
frostgefährdete Gebäudeteile, wie
z.B. Tiefgaragen, geführt werden,
kann eine Begleitheizung mit
Wärmedämmung erforderlich sein
Die Temperatur der Begleitheizung
sollte über einen Thermostat
(Regelbereich zwischen 25°C und
40°C) regelbar sein, damit eine
Anpassung an jahreszeitliche
Veränderungen möglich ist
Eine Begleitheizung ist nur zu den
Zeiten nützlich, in denen
fetthaltiges Schmutzwasser anfällt;
deshalb wird eine Zeitschaltuhr
empfohlen
Hinweis:
Leitungslängen durch nicht
frostgefährdete Räume:
bis 50 m müssen sie nicht
o
gedämmt werden
ab 50 m: müssen sie
o
gedämmt werden
Leitungslängen durch
frostgefährdete Räume:
sie müssen gedämmt und
o
zusätzlich mit einer
Begleitheizung versehen
werden
die Dämmstärke für eine DN
o
100 Rohrleitung beträgt 40
mm (0,035 W/(m+K))
die Dämmstärke für eine DN
o
150 Rohrleitung beträgt 60
mm (0,035 W/(m+K))
die Heiztemperatur beträgt
o
40°C
die max.
o
Begleitheizungslänge beträgt
90 m
(Auszug DIN EN 1825) Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Version:
Seite 28
1.0
Erstellatum:
Druckdatum:
22.06.2020
22.06.2020
(Quelle: Reychem)
Wilo-Separator GEO

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