Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist nach
DIN 14676 geregelt.
Mindestausstattung
Mindestausstattung
Schlafräume
•
Kinderzimmer
•
Gästezimmer
•
Flure und alle anderen Räume,
•
die als Fluchtweg dienen
Treppenhäuser von Einfamilienhäusern
•
optimale Ausstattung
optimale Ausstattung
alle Wohn- und Hobbyräume
•
(außer in Berlin und Brandenburg,
hier ist eine Ausstattung ebenfalls
gesetzlich vorgeschrieben)
Heizungs- und Werkräume
•
Büro bzw. Arbeitszimmer
•
Keller
•
Dachboden
•
Ausstattung unter Vorbehalt
Ausstattung unter Vorbehalt
in Küchen sind Rauchwarnmelder nur zu
•
installieren, wenn Fehlalarme (z. B. durch
Wasserdampf) auszuschließen sind
16
Betriebsanleitung: FRWM200 – Funk-Rauchwarnmelder
nicht empfohlen
nicht empfohlen
Badezimmer sind auf Grund der
•
hohen Entwicklung von Wasserdampf
von der Ausstattung mit Rauch-
warnmeldern ausgenommen
4.1 Überwachungsfläche
Setzen Sie ein Gerät ein, wenn mindestens ei-
ner der folgenden Punkte zutrifft:
Überwachungsfläche kleiner 60 m
•
und Raumhöhe kleiner 6 m
Deckenfelder (Höhe kleiner
•
20 cm) bei Unterzügen (Fläche
Deckenfelder kleiner 36 m
Setzen Sie zusätzliche Geräte ein, wenn mindes-
tens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Überwachungsfläche größer 60 m
•
Raumhöhe größer 6 m
•
hohe Teilwände
•
raumtrennende Möbelstücke
•
Deckenfelder (Höhe größer
•
20 cm) bei Unterzügen (Fläche
Deckenfelder größer 36 m
Podest/Galerie (Fläche größer 16 m
•
mindestens 2 m lang und breit)
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