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Allgemeine Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Fachpersonal; Richtigkeit Technische Dokumentation - Weidmuller TSDL Betriebsanleitung

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Allgemeine Sicherheitshinweise

1.
Allgemeine Sicherheitshinweise
1.1
Bestimmungsgemäßer Ge-
brauch
HINWEIS
Das Tragschienen Schneid- und Stanz-
gerät ist nur für die in dieser Bedie-
nungsanleitung beschriebenen Anwen-
dungen bestimmt. Eine andere Verwen-
dung ist unzulässig und kann zu Unfäl-
len oder Zerstörung des Gerätes führen.
Eine solche Anwendung führt zu einem
sofortigem erlöschen jeglicher Garantie-
und Gewährleistungsansprüche des Be-
dieners gegenüber dem Hersteller.
WARNUNG
Die Entfernung oder Manipulation von
Sicherheitseinrichtungen, sowie techni-
sche Veränderungen und unsachgemä-
ße Behandlung der Maschine führen
zum Erlöschen der Garantie und dem
Entzug der Betriebserlaubnis.
1.2

Fachpersonal

Die für die Sicherheit der Maschine Verantwortlichen
müssen darauf achten, dass:
an der Maschine nur eingewiesenes und qualifizier-
tes Personal eingesetzt wird.
dieses Personal ständig Zugang zur Betriebsanlei-
tung oder sonstigen die Maschine betreffenden
Unterlagen hat und diese beachtet.
1.3
Richtigkeit technische Do-
kumentation
Mit diesen Sicherheitshinweisen wird kein Anspruch
auf Vollständigkeit erhoben. Bei Fragen und Proble-
men sprechen Sie bitte die für Sie zuständige Vertre-
tung an. Die Gerätehard- und Software, sowie die Pro-
duktdokumentation wurden mit großer Sorgfalt erstellt
und geprüft. Es kann jedoch keine Gewährleistung be-
züglich der Fehlerfreiheit übernommen werden.
Technische Änderungen bleiben dem Hersteller vor-
behalten.
4
1.4

CE Kennzeichnung

Wird das Stanz.- und Schneidgerät mit einem kraft-
betätigten Antrieb (z.B. Hydraulikzylinder), nachträg-
lich ausgestattet, fällt dieses Gerät unter die Ma-
schinenrichtlinien. Somit wäre eine Konformitätser-
klärung und CE-Kennzeichnung für das gesamte
Gerät erforderlich. Weiterhin gehen Garantie.- und
Gewährleistungsansprüche verloren.
1.5

Recycling nach WEEE

Entsorgung BtoB
Sehr geehrter Weidmüller-Kunde, mit dem Erwerb
unseres Produktes haben Sie die Möglichkeit, das
Gerät nach Ende seines Lebenszyklus an Weidmül-
ler zurückzugeben.
Die WEEE (EU-Richtlinie 2002/96 EG)
regelt die Rücknahme und das Recyc-
ling von Elektroaltgeräten. Im B2B-
Bereich (Business to Business) sind
die Hersteller von Elektrogeräten ab
dem 13.8.2005 dazu verpflichtet, Elekt-
rogeräte die nach diesem Datum verkauft werden,
kostenfrei zurückzunehmen und zu recyceln.
Elektrogeräte dürfen dann nicht mehr in die „norma-
len" Abfallströme eingebracht werden. Elektrogeräte
sind separat zu recyceln und zu entsorgen.
Alle Geräte, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit
diesem Logo gekennzeichnet.
Was können wir für Sie tun?
Weidmüller bietet Ihnen darum eine kostenneutrale
Möglichkeit Ihr altes Gerät an uns abzugeben.
Weidmüller wird dann Ihr Gerät, nach der aktuellen
Gesetzeslage, fachgerecht recyceln und entsorgen.
Was müssen Sie tun?
Nachdem Ihr Gerät sein Lebensende erreicht hat,
senden Sie es einfach per Parcelservice (im Karton)
an das Weidmüller Tochterunternehmen, welches
Sie betreut, wir übernehmen dann alle anfallenden
Recycling- und Entsorgungsmaßnahmen.
Ihnen entstehen dadurch keine Kosten und Unan-
nehmlichkeiten.
00/07.12

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