Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
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das Beachten aller Hinweise aus der Bedienungsanleitung
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten