WARNUNG
WARNUNG
1.8
Anforderungen und Hinweise an das Installations-, Wartungs- und
Bedienpersonal
GEFAHR
30.30.01.00176/01
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Gefahr von tödlichen Verletzungen
►
Einsatz in nicht zugelassenen explosionsgefährdeten Bereichen (siehe Kap.
1.6).
►
Verwendung als Steig- oder Kletterhilfe.
►
Heben von Menschen oder Tieren.
►
Lagern der Last im angesaugten Zustand.
►
Unterstützen des Hebevorgangs durch Aufbringen äußerer Kräfte.
►
Ansaugen von Gebäudeteilen, Einrichtungen oder dem Untergrund.
►
Evakuieren von implosionsgefährdeten Gegenständen.
Handhaben einer Last mit mehr als einem Schlauchheber
Gefahr von tödlichen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände
►
Eine Last darf nur mit einem Schlauchheber gehandhabt werden.
►
Vor Handhabung einer Last im Verbund mit mehr als einem Schlauchheber
den Hersteller zu Rate ziehen.
Fehler bei Bedienung, Wartung oder Instandhaltung
Explosionsgefahr
►
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das eingesetzte Personal für die Arbeit
in explosionsgefährdeten Bereichen speziell geschult ist.
Nationale Vorschriften einhalten!
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SICHERHEITSHINWEISE
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