DE Bodenschleifmaschine DSM 400
2 Sicherheit
—
Ausfallzeiten und Reparaturkosten zu vermeiden
—
die Funktion der Maschine zu erhalten
—
die Lebensdauer der Maschine zu erhöhen
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen die
Inhalte und Bestimmungen der EU‐Richtlinien beach
ten. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen ist grundsätz
lich vom sicherheitskonformen Zusammenwirken aller
Beteiligten, also des Herstellers, des Betreibers und
des Bedienungspersonals abhängig.
2.2 Sicherheitshinweise
Diese Maschine wurde nach neuestem Stand der
Technik und nach anerkannten sicherheitstechni
schen Regeln gebaut. Damit wird größtmögliche Ar
beitssicherheit gewährt. Dennoch können von der
Maschine Gefahren für Gesundheit und Leben von
Personen oder Schäden an Sachwerten ausgehen.
Alle Gesetze und Richtlinien (z. B. die geltende
Richtlinie zur Abfallbeseitigung), Unfallverhü
tungsvorschriften und die allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln müssen bei Arbei
ten an und mit der Maschine eingehalten werden!
Die mit der Maschine zu bearbeitenden Oberflä
chen müssen frei von Hindernissen und losen Tei
len sein.
Vor jedem Arbeitseinsatz muss eine allgemeine
Prüfung der Maschine erfolgen! Dabei muss
insbesondere auf beschädigte oder lose Teile
und Verschleiß geachtet werden!
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem
Zustand in Betrieb genommen werden!
Wenn an der Maschine Schäden oder Mängel
festgestellt werden, durch die Personen oder
Sachen gefährdet werden können, muss die
Maschine sofort außer Betrieb gesetzt und die
weitere Benutzung bis zur völligen Instandset
zung verhindert werden!
Warnschilder [! Fig. R] müssen in gut lesba
rem Zustand sein!
Anbauten und Veränderungen an der Maschine,
die die Betriebssicherheit beeinflussen können,
sind verboten!
Verletzungsgefahr bei demontierten bzw. funkti
onsuntüchtigen Sicherheitseinrichtungen!
6
Die Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbe
triebnahme auf Vollständigkeit und Funktionsfä
higkeit geprüft werden!
Sicherheitseinrichtungen müssen während des
Betriebes montiert sein!
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährde
ten Bereichen und auf entflammbaren Materia
lien in Betrieb genommen werden!
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten,
die hiermit beauftragt und entsprechend qualifi
ziert sind!
Das für die Maschine zuständige Bedien‐ und
Wartungspersonal muss sicherstellen, dass nie
mand während des Betriebs bzw. der Wartungs
arbeiten in den Gefahrenbereich der Maschine
gelangen kann!
Verletzungsgefahr durch drehende Maschinen
teile!
Körperteile und Kleidung können eingezogen
werden!
Mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorgehen!
Verletzungsgefahr durch Staubentwicklung bei
Schleifarbeiten!
An der Maschine muss eine Absauganlage an
geschlossen oder Wasser beim Schleifvorgang
zugeführt werden!
Atemschutz tragen!
Vergiftungsgefahr durch gesundheitsgefähr
dende Stoffe am Arbeitsplatz!
Essen, Trinken und Rauchen sind am Arbeits
platz verboten! Nahrungsmittel müssen immer in
Aufenthaltsräumen oder Kantinen eingenommen
werden!