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  • DEUTSCH, seite 7

1 GARANTIE

1.1 Garantiedauer
Für normale private Nutzung: zwei Jahre ab
Kaufdatum.
Für professionellen Einsatz: 200 Betriebsstun-
den oder drei Monate, je nachdem, was zuerst ein-
tritt.
1.2 Verlängerte Garantie
Die Garantiedauer kann auf maximal 300 Be-
triebsstunden oder drei Jahre ab Kaufdatum ver-
längert werden, wenn die vorgeschriebenen
Grundserviceleistungen innerhalb des jeweiligen
Garantiezeitraums von einer autorisierten Stiga-
Servicewerkstatt durchgeführt wurden. Die Servi-
celeistungen sind im Serviceheft einzutragen.
1.3 Bauteilgarantie, Rahmen
Auf das Mittelgelenk sowie auf den vorderen und
hinteren Rahmen wird eine Garantie von 10 Jahren
ab Kaufdatum gewährt.
Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass die
vorgeschriebenen Grundserviceleistungen inner-
halb des jeweiligen Garantiezeitraums von einer
autorisierten Stiga-Servicewerkstatt vorgenom-
men wurden. Die Serviceleistungen sind im Ser-
viceheft einzutragen.
1.4 Ausnahmen
Die Garantie deckt keine Schäden ab bei:
• Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedienungs-
anleitung.
• Unachtsamkeit.
• Falscher oder unzulässiger Nutzung oder Mon-
tage.
• Anwendung von Ersatzteilen, die keine Origi-
nalersatzteile sind.
• Anwendung von Zubehör, das nicht von Stiga
stammt oder von Stiga zugelassen ist.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf:
• Verschleißteile wie beispielsweise Klingen,
Riemen, Räder, Batteri und Seilzüge.
• Normalen Verschleiß.
• Motor und Getriebe. Für diese gelten die Garan-
tiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
Es gelten die im Land des Käufers gültigen gesetz-
lichen Vorschriften. Die darin geregelten Rechte
des Käufers werden durch diese Garantie nicht ein-
geschränkt.
2 SERVICE
2.1 Erster Service
Um die weitere Betriebssicherheit und Leistung
des Geräts sicherzustellen, muss nach 25 Betriebs-
stunden der erste Service erfolgen. Der Service ist
von einer autorisierten Stiga-Servicewerkstatt oder
vom Benutzer auszuführen.
Servicepunkte: siehe Seite 19.
Anweisungen: siehe Gebrauchsanweisung.
DEUTSCH
2.2 Grundservice
Der Grundservice ist alle 200 Betriebsstunden
oder 24 Monate auszuführen, je nachdem, was zu-
erst eintrifft.
Die verlängerte Garantie von Stiga gilt nur, wenn
ein kompletter Grundservice von einer autorisier-
ten Stiga-Servicewerkstatt in den o.g. Intervallen
durchgeführt wurde.
Servicepunkte: siehe Seite 21.
2.3 Zwischenservice
Ein Zwischenservice ist alle 100 Betriebsstunden
vorzunehmen. Der Service ist von einer autorisier-
ten Stiga-Servicewerkstatt oder vom Benutzer aus-
zuführen.
Servicepunkte: siehe Seite 24.
Anweisungen: siehe Gebrauchsanweisung.
Hinweis: Der Zwischenservice gehört nicht zum
Grundservice, ist jedoch gleichzeitig mit dem
Grundservice auszuführen.
2.4 Öl- und Filterwechsel
Für Öl- und Filterwechsel gelten eigene Intervalle.
Diese Maßnahmen sind jedoch gemeinsam mit ei-
nem Grund- bzw. Zwischenservice auszuführen,
wenn die Intervalle zusammenfallen. Diese Arbei-
ten sind von einer autorisierten Stiga-Servicewerk-
statt oder vom Benutzer durchzuführen.
Siehe vollständige Beschreibung in der Ge-
brauchsanweisung.
3 STEMPELFELD
Das folgende Stempelfeld ist eine Übersetzung in
die jeweilige Sprache und darf weder beschriftet
noch bestempelt werden. Nutzen Sie stattdessen
die Stempelfelder auf Seite 27.
Zwischenservice
Datum
Anzahl Betriebsstunden
Unterschrift
Grunnservice
Stempel
Anzahl Betriebsstunden
DE
7

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