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ABB EB-500 Betriebsanleitung Seite 13

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unfachgerechter Installation. Zur Behebung des Mangels
ist ABB die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewäh-
ren. Eine Haftung für aufgrund unsachgemäß vorgenom-
mener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entste-
hende Folgen besteht nicht. Dies gilt auch für die Lieferung
von Einzel- und Ersatzteilen.
ABB haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst enstanden sind, insbesondere nicht für Indirekte,
Folge- oder Vermögensschäden.
Verjährung
Erkennt ABB rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an,
verjährt das Recht des Gewährleistungsberechtigten, An-
sprüche aus Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen vom
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
Einsendung
Zur Wahrung der Rechte aus dieser Gewährleistungser-
klärung ist das Gerät im Gewährleistungsfall zusammen
mit der ausgefüllten Gewährleistungskarte und einer kur-
zen Erläuterung des beanstandeten Mangels an den zu-
ständigen Fachhändler oder das ABB Service-Center zu
senden.

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