Bedienungsanleitung
für Radiante 550/20/45-66.44 H ECOplus
und 550/20/57-66.44 H ECOplus
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbe-
schaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die
Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können.
Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle
aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zurSchornsteinmündung mindestens 4 m betragen. Der Querschnitt
desSchornsteins sollte mindestens dem Querschnitt des Rauchroh-
resentsprechen (Durchmesser 20 cm = 314 cm
steinquerschnittensollten vorab eine technische Prüfung inForm einer
Schornsteinquerschnittsberechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m2 Grundfläche aufgestellt-
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht-
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende
Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen.
Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
1 kW Nennwärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins-
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem
Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Verbrennungsluftleitung
zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
Abb. A
min. 80 cm Abstand
zu brennbaren
Bauteilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender Estrich,
sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art müssen durch
Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht werden. Dabei muss
außerdem beachtet werden, dass zwischen Zement-Estrich und Beton-
decke keinerlei Versorgungsleitungen (Trittschall- oder Wärmedämmung,
Elektroleitungen etc.) verlegt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe
des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf, dass
zwischen dem Verbundestrich und dem schwimmenden Estrich eine Be-
wegungsfuge angeordnet ist. Alternativ kann eine Lastverteilungsplatte
mit Estrichstützen installiert werden. Beachten Sie hierzu bitte die aus-
). Bei kleineren Schorn-
führlichen Hinweise in der Aufbauanleitung.
2
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen (Wandver-
kleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein Abstand von 80cm
einzuhalten. Der Bodenbelag vor der Feuerstelle darf nur aus nichtbrenn-
baren Materialien bestehen. Folgende Größen müssen nach vorn gemes-
sen eingehalten werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens
50 cm. Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststeinund evtl. auch Metall
bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A).
1.10. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau fremder
Bauteile manipuliert werden.
Raumvolumen pro
• Als geeignete Brennstoffe empfehlen wir harzarmes, naturbelasse-
3
nes Scheitholz mit einer Restfeuchte von max. 20 % Wassergehalt und
Braunkohlebriketts. Die maximale Aufgabemenge pro Stundebeträgt bei
Scheitholz 3,5 kg (ca. 4-5 Scheite von mittlerer Güte in 25 cm Länge), und
bei Braunkohlebriketts maximal 2,8 kg (ca. 5 Stück). Harzreiches Holz
(Fichte, Kiefer, Tanne) darf nur bei geschlossenem Feuerraum verbrannt
werden! Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Bundes-Immisions-
schutzgesetzes zu beachten!
• Verbrennen Sie keine Abfälle, besonders keine Kunststoffe! In den
Abfallmaterialien sind Schadstoffe enthalten die dem Heizeinsatz, dem-
Schornstein und der Umwelt schaden. Die Verbrennung von Hausmüll
ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten! Beschichtete
Holzreste, sowie Spanplatten dürfen auf keinen Fall verfeuert werden.
Durch die Verfeuerung ungeeigneter Brennstoffe kann sich Glanzruß im
Schornstein bilden, der einen Schornsteinbrand zur Folge haben kann. Im
Fall des Schornsteinbrandes, verschließen Sie sofort alle Luftöffnungen
am Heizeinsatz und informieren die Feuerwehr. Bei Beachtung unserer
Hinweise ist ein Schornsteinbrand jedoch auszuschließen.
Inbetriebnahme
Die Oberflächen einiger Bestandteile der HARK-Warmluftkamine sind
besonders veredelt (z.B. Bedienungsgriffe, Sichtscheiben, Kacheln und
Warmluftgitter, vergoldeter oder verchromter Türrahmen des Heizein-
satzes). All diese Teile müssen vor der ersten Inbetriebnahme mit einem
weichen Tuch ohne Druck gereinigt werden (evtl. vorhandene Schutzfolien
abziehen).
Nicht entfernter Schmutz brennt ein und führt zu Flecken, die später nicht
mehr entfernt werden können. Verwenden Sie bitte nur nicht kratzende
Reinigungsmittel.
-1-