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Ergänzende Sicherheitshinweise Wartung / Reparatur - GEDA 1500 z Betriebsanleitung

Bauaufzug / transportbühne für personen und lasten
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GEDA
1500 Z / ZP
7.7
Ergänzende
Instandhaltung
BL 076 DE
Sicherheitshinweise Wartung / Reparatur /
Alle relevanten Personen, (z.B. Bedienpersonal, Vorgesetzte) sind
vor dem Beginn von Arbeiten über die Durchführung zu informieren.
Vor der Durchführung von Wartungs- / Reparaturarbeiten ist die
Maschine am Hauptschalter auszuschalten und gegen unbefugtes
Einschalten (z.B. mit einem Vorhängeschloss) zu sichern.
Arbeiten an der Bühne dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese
sich in der Bodenstation befindet. Muss die Bühne angehoben
werden, ist diese durch geeignete Abstützungen zu sichern.
Arbeiten an elektrischen / stromführenden Bauteilen dürfen nur von
Elektrofachpersonal ausgeführt werden.
Betroffene elektrische Teile sind spannungsfrei (Unterbrechung der
Netzspannung vor dem Hauptschalter) zu schalten.
Nicht mit nassen oder feuchten Händen an Steckdosen, Kabeln
oder Elektrikbauteile fassen.
Nasse, rutschige oder spitze Oberflächen trocknen bzw.
entsprechend abdecken. Es dürfen keine Gefahrenpotenziale mehr
bestehen.
Alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen nur mit spannungsisolierten
Werkzeugen durchführen.
Anschluss der Maschine nur an einen Baustromverteiler nach IEC
60439-4:2004.
Sicherungen dürfen niemals überbrückt werden. Sicherungen
immer nur durch Sicherungen des gleichen Typs ersetzen.
Stellen Sie durch geeignete Maßnahmen sicher, das bewegliche /
gelöste Teile während der Arbeit blockiert sind und keine
Gliedmaße durch unbeabsichtigte Bewegungen eingeklemmt
werden können.
Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass demontierte Teile
nicht herunterfallen.
Verlust des Gleichgewichts durch hantieren mit schweren Teilen /
Werkzeugen. Schwere Teile / Werkzeuge nur mit zweiter Person
oder geeigneten Hebemitteln anheben.
Neue Teile nur entsprechend dem Einsatzzweck und innerhalb
deren Technischer Daten verwenden.
Prüfen Sie nach der Arbeit die Teile auf korrekte Funktion.
Vergewissern sie sich, dass durch die Inbetriebnahme der
Maschine keine Gefahren entstehen.
• Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten an der Maschine dürfen nur
nach Rücksprache und Genehmigung durch GEDA durchgeführt
werden.
Originalbetriebsanleitung
Seite 45 von 115
Rev.: 004
2011 / 03

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