11. Support & Garantiebedingungen
Support
Kundendienst und Support
Bei Problemen oder Fragen zum µCon-System steht Ihnen unser Supportteam gerne zur
Verfügung.
Es gibt verschiedene Wege uns zu erreichen. Bei generellen Fragen oder kleineren
Problemen schreiben Sie uns doch eine E-Mail. Diese wird in der Regel innerhalb von 2
Werktagen beantwortet. Auch unter der Faxnummer halten Sie in diesem Zeitrahmen
Hilfe oder die Antwort auf Ihre Frage.
Telefonisch stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur
Verfügung. Hier erhalten Sie schnelle Hilfe bei dringenden Problemen.
Telefon: 06241 / 4966202!
Telefax: 06241 / 4963176
E-Mail:
info@lsdigital.de
Postanschrift:
Bühler electronic GmbH
Ulmenstraße 43!
15370 Fredersdorf
LSDigital ist eine eingetragene Marke der Bühler electronic GmbH
Garantiebedingungen µCon-System
(1) Definitionen
In der vorliegenden Garantieerklärung haben die folgenden Begriffe die aufgeführte Bedeutung:
LSdigital: Steht für LSdigital, ein Markenzeichen der Bühler electronic GmbH, Ulmenstrasse 43 in
15370 Fredersdorf
Lokstoredigital: Bezeichnet die Firma Lokstoredigital e.K., Hans-Thoma-Straße 16 in 67549
Worms.
Autorisierte Händler: Bezeichnet Händler welche durch Bühler electronic schriftlich autorisiert
wurden. Wenn die Situation unklar ist, setzen Sie sich mit uns vor dem Kauf in Verbindung.
µCon-System: Bezeichnet den µCon-Booster und den µCon-Manager, weitere mitgelieferte Waren
oder Datenträger fallen zwar auch unter diese Bezeichnung, unterliegen aber abgeänderten
Garantiebedingungen.
µCon-System-Komponente: Bezeichnet ein oder mehrere Komponenten/Geräte des µCon-System.
Garantiedauer: Bezeichnet einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit dem Datum des
erstmaligen Verkaufs des Produkts im Neuzustand von Bühler electronic und den autorisierten
Händlern.
(2) Allgemeines
LSdigital gewährleistet, dass das µCon-System für die Garantiedauer frei von Fehlern in Material
und Verarbeitung ist. LSdigital behebt innerhalb der Garantiedauer solche Mängel in
Übereinstimmung mit den Bedingungen des vorliegenden Garantieprogramms. Das
Garantieprogramm gilt nicht für die Hardware und Software von Drittanbietern, die nicht von
LSdigital bereitgestellt wurden. Die LSdigital-Garantie ist unabhängig von der
Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden und
lässt diese unberührt. Für die Waren oder Datenträger die mit dem µCon-System ausgeliefert,
ausgenommen µCon-Booster und µCon-Manager gelten die gesetzlich vorgeschriebenen
Garantiepflichten.
(3) Garantie
LSdigital behebt unentgeltlich Mängel am µCon-System, die auf einem Material- und / oder
Verarbeitungsfehler beruhen und LSdigital innerhalb der Garantiedauer angezeigt werden.
LSdigital entscheidet nach eigenem Ermessen über die Maßnahme zur Behebung des Mangels.
Die Reparatur von Teilen oder die Ersetzung einer µCon-System-Komponente erfolgt auf einer
Austauschbasis mit einem gleichwertigen, aber nicht notwendig typgleichen µCon-System-
Komponente, wobei es sich entweder um ein neues Produkt oder um ein überholtes Produkt
handelt, das einem Neuprodukt funktional entspricht. Die Garantie hinsichtlich der reparierten
oder ersetzten Teile wird für die verbleibende Zeit der Garantiedauer übernommen, dadurch
verlängert sich die Garantiedauer nicht. Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von
Serviceleistungen ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von LSdigital über, die neuen Teile
bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über. Das Garantieprogramm gilt nicht
für µCon-System-Komponenten, an denen Bezeichnungen/ Bauteilkennzeichnungen oder
sonstige der Identifikation dienlichen Markierungen entfernt, unkenntlich gemacht oder
geändert wurden. Die Garantie umfasst auch nicht die folgenden Schäden:
1. Schäden durch Unfall oder missbräuchlichen oder unsachgemäßen Betrieb, insbesondere bei
Missachtung der Gebrauchsanweisung für das µCon-System;
2. Schäden durch den Einsatz von Teilen, die nicht von LSdigital gefertigt oder vertrieben
werden;
3. Schäden durch vorgenommene Änderungen, die von LSdigital nicht zuvor schriftlich
genehmigt wurden;
4. Schäden, die durch Transport, Unachtsamkeit, Schwankungen oder Ausfall der
Energieversorgung, höhere Gewalt oder die Betriebsumgebung verursacht werden;
5. Schäden infolge von normaler Abnutzung und üblichem Verschleiß;
6. Schäden infolge einer Neukonfiguration des µCon-System (dies gilt für Hardware und
Software);
7. Beschädigung von Gehäuse oder Anbauteilen;
8. Schäden durch Computerviren und andere Software;
9. Schäden durch die Festlegung bzw. Neukonfiguration von Systemeinstellungen in der
mitgelieferten Software, sofern dies nicht ausdrücklich im Handbuch empfohlen wird.
10. Schäden durch nicht vom Hersteller angedachten Verwendungszweck.
Für von LSdigital erbrachte Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Beheben solcher
Mängel oder Schäden, die auf einen der oben aufgeführten Ausschlussgründe zurückzuführen
sind, fallen zusätzliche Gebühren für Arbeitsleistung, Transport und Teile an. Für die
Neuinstallation der ursprünglichen Software/Firmware werden zusätzliche Gebühren in
Rechnung gestellt. Im Vorfeld besteht seitens LSdigital keine Informationspflicht bezüglich der
eventuell entstehenden Kosten.
(4) Höhere Gewalt
LSdigital haftet nicht für Schäden bei der Erbringung von Serviceleistungen, die daraus
entstehen, dass Mitarbeiter von LSdigital oder von Beauftragten bzw. Vertragspartnern von
LSdigital aus Umständen, die von ihnen nicht unmittelbar beeinflusst werden können, bei der
Ausführung ihrer Verpflichtungen gemäß dieses Garantieprogramms gehindert oder behindert
werden oder diese verspätet erbringen; solche Umstände sind u. a. Feuer, Hochwasser, höhere
Gewalt oder soziale Unruhen.
(5) Daten und Datensicherung
Die Datensicherung und der sonstige Schutz der Daten sind nicht Teil der Garantieleistung. Es
obliegt dem Kunden, die auf dem µCon-System vorhandenen Daten gegen Verlust,
Beschädigung oder Zerstörung vor Übergabe des µCon-System an LSdigital bzw. an die
Beauftragten von LSdigital zu sichern und die Daten nach Rückerhalt des µCon-System ggf.
wieder auf das µCon-System aufzuspielen.
( 6 ) A n f o r d e r u n g e n b e z ü g l i c h d e r G e l t e n d m a c h u n g d i e s e s
Garantieprogramms
Zur Inanspruchnahme von Leistungen entsprechend diesem Garantieprogramm müssen vom
Kunden die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
1. Der Kunde muss zur Inanspruchnahme der Garantie innerhalb der Garantiedauer den
Anspruch bei LSdigital geltend machen.
2. Der Kunde muss das den Beginn der Garantiedauer kennzeichnende Kaufdatum durch
Vorlage des Original-Kaufbelegs oder einer Kopie hiervon nachweisen.
3. Der Kunde muss eine eindeutige Fehlerbeschreibung zur Verfügung stellen und
Fehleranalysen entsprechend den Anweisungen ausführen.
4. Der Kunde muss die µCon-System-Komponente vollständig und wie geliefert einschicken.
5. Der Kunde muss sicherstellen, dass die µCon-System-Komponente für den Transport
angemessen verpackt ist.
6. Außerhalb des Landes, in dem das µCon-System verkauft wurde, muss der Kunde eventuell
entstehende Mehrkosten tragen.
(7) Haftungsausschluss
1. LSdigital haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. LSdigital haftet
nicht für einfache Fahrlässigkeit, es sei denn (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder (ii) für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten entstehen, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Die Haftung von LSdigital bei einfach
fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragspflichten ist auf typischerweise
vorhersehbare Schäden beschränkt.
2. Betrifft Beschädigung oder Schönheitsfehler am Gehäuse durch LSdigital, deren
Vertragspartnern und deren Transportunternehmen. Das µCon-System ist ein technisches
System welches Logik im Bereich Boosterstrom erbringt. Das Gehäuse dient dem Zweck des
Brandschutzes und dem Schutz der darin montierten Platine. Die Eloxalschicht sowie die
Bedruckungen, außgenommen die Anschlussbezeichnungen, haben keinen technischen Nutzen
und dienen einzig der Verschönerung. Daher ist eine geringfügige Beschädigung /
Schönheitsfehler am Gehäuse, welche die Funktion nicht einschränken, kein Reklamationsgrund.
Bei nicht geringfügigen Beschädigungen / Schönheitsfehlern, welche die Funktion nicht
einschränken, können Sie von Ihrem Reklamationsrecht gebrauch machen. In diesem Fall
wenden Sie sich bitte telefonisch an LSdigital oder den jeweiligen Vertragspartner.
Inanspruchnahme der LSdigital-Garantie für das µCon-
System
Voraussetzungen, Ablauf und Mitwirkungspflichten des Benutzers
1. Es muss ein datierter Kaufbeleg vorliegen und eine Kopie des Kaufbeleges im Servicefall
vom Kunden beigefügt werden.
2. Information der LSdigital mit möglichst genauer Beschreibung des Fehlers oder durch
den Kunden durchgeführter Veränderungen.
3. Wurden am µCon-System gestattete Veränderungen durchgeführt, muss der Kunde
präzise Informationen über die Veränderung mitteilen. Werden Veränderungen nicht
mitgeteilt, kann LSdigital den zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen. Wenn am µCon-
System herbeigeführte Veränderungen Schäden bei LSdigital oder deren Vertragspartner
hervorrufen, darf LSdigital oder deren Vertragspartner die Beseitigung der Schäden in
Rechnung stellen.
4. Der Benutzer ist allein dafür verantwortlich, Zubehör zu entfernen und alle Daten zu
sichern, bevor die fehlerhafte µCon-System-Komponente zur Reparatur eingesandt wird.
LSdigital übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Zubehör, Zusatzoptionen,
Software oder Daten.
5. Ihre µCon-System-Komponente wird nach der Reparatur/Überprüfung durch ein
Transportunternehmen wieder an Sie ausgeliefert. LSDigital haftet nicht für Ereignisse
außerhalb seines Einflussbereichs, die zu Verzögerungen bei der Reparatur/Überprüfung
und Zustellung des Geräts führen.
Was tun, wenn Sie den Kundendienst benötigen?
Wenden Sie sich an LSdigital bzw. den Vertragspartner bei dem sie das µCon-System
erworben haben. Falls das µCon-System fehlerhaft ist gehen Sie wie in dieser
Garantiebedingung vor. Falls Sie Unterstützung bei der Montage oder der Integration in die
Anlage/Software benötigen, können Sie von LSdigital oder deren Vertragspartner
Hilfestellung erhalten. Über die dabei entstehenden Kosten müssen Sie sich im Vorfeld bei
LSdigital oder deren Vertragspartner informieren.
Vor dem Anruf:
- Überprüfen Sie bitte die üblichen Fehlerquellen wie z.B. Kontaktprobleme bei
Steckverbindungen oder die Stromversorgung.
- Prüfen Sie ob Ihnen die Bedienungsanleitung weiterhelfen kann.
- Informieren Sie sich bitte auf
www.lsdigital.de
über Problembehandlungen und Lösungen.
- Diese Informationen werden zur Aufnahme des Anrufs und zur Überprüfung benötigt. Der
LSdigital-Mitarbeiter oder der entsprechende Mitarbeiter der Vertragspartner wird Sie
wahrscheinlich nach der Rechnungsnummer fragen, halten Sie bitte die Rechnung bereit.
- Halten Sie bitte Ihre Adresse bereit.
- Stellen Sie sicher, dass Sie den Fehler genau beschreiben können.
Der LSdigital-Supportmitarbeiter oder der entsprechende Mitarbeiter des jeweiligen
Vertragspartner wird Sie um eine genaue Beschreibung des Fehlers und andere relevante
Angaben bitten. Möglicherweise werden Sie gebeten, bestimmte Eingaben in der Software
einzugeben oder bestimmte Zustände der Hardware zu beschreiben, um den Fehler zu
beheben. Manche Fehler lassen sich per Telefon beheben, so dass Sie das µCon-System
sofort wieder nutzen können. Entscheidet der entsprechende Supportmitarbeiter, dass es
sich um einen Hardwarefehler handelt, der nicht per Telefon behoben werden kann, werden
Sie gebeten, Ihr µCon-System für den Service vorzubereiten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag
als lückenhaft erweist.
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