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Verbrennungsluftansaugung; Abführung Der Abgase - Nordluft Inverso NL-IV Bedienungsanleitung

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Die Geräte müssen so aufgestellt werden, dass eine ständige Beobachtung möglich ist.
Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen aufgestellt und
betrieben werden.
Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt und betrieben werden, wenn den Geräten eine für die
Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird und die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet
werden.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luftzufuhr ist gegeben, wenn z. B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb befindlichen Heizgeräte
entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z. B.:
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist, oder:
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind,
deren Größe in m² mindestens der 0,003- fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Heizgeräte entspricht.

3.3 Verbrennungsluftansaugung

Die Verbrennungsluft sollte frei von jeglichen Schadstoffen sein. Treten produktionsbedingte Schadstoffe auf
(z. B. Chloride, CKW, FCKW, etc.), die zum Aufstellort des WLE gelangen können, so ist die Verbrennungsluft
für den Brenner aus dem Freien anzusaugen.
Ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft ist sichergestellt beim Ansaugen aus dem:
Aufstellungsraum, wenn dieser den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Verhältnis von Rauminhalt
zu Gesamt-Nennwärmeleistung genügt (4 m³/kW);
Aufstellungsraum, bei nicht verschließbaren Öffnungen ins Freie, entsprechend den bausichtlichen
Anforderungen an Heizräume;
Freien, durch eine am Brenner oder dessen Verkleidung angeschlossene durchgehende Leitung
von ausreichendem Querschnitt; dieser muss der verfügbaren Saugleistung des Brenners und den
Leitungswiderständen (einschließlich des Ansaugschutzgitters) angepasst sein, so dass eine einwandfreie
Verbrennung sichergestellt ist.
3.4 Abführung der Abgase
Die Geräte müssen in der Regel an eigene Schornsteine angeschlossen werden. Die Ausführung der
Schornsteine muss nach DIN V 18160-1, die Schornsteinabmessungen DIN EN 13384-1 entsprechen.
Sie sollten zur einwandfreien Funktion der Feuerstätte in Firstnähe errichtet werden und diesen um
mindestens 0,5 m überragen. Sind Staudrücke, z. B. durch Fall- winde oder von Nachbarbauten zu erwarten,
dann ist diesen bei Ausbildung des Schornsteinkopfes Rechnung zu tragen. Stahlschornsteine werden in der
Regel auf dem Wege der Ausnahme genehmigt, wenn keine brandschutztechnischen Bedenken bestehen.
Für die Abgasrohr - Verbindungsstücke zwischen Gerät und Schornstein gilt die DIN 1298. Hierbei sollte die
Länge der Verbindungsstücke 2 m nicht überschreiten.
Der Abgasanschluss muss grundsätzlich an genehmigte Schornsteine erfolgen. Die Schornsteine können
gemauert oder aus Metall sein.
Es wird empfohlen den Bezirksschornsteinfegermeister in die Planung mit einzubeziehen.
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Stand 02/2020
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Bedienungsanleitung Warmlufterzeuger Inverso
7
www.nordluft.com
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