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Aufstellungshinweise; Wahl Des Aufstellungsortes; Aufstellung - Nordluft Inverso NL-IV Bedienungsanleitung

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3. Aufstellungshinweise

Vor Aufstellung ist sicherzustellen, dass die örtlichen Versorgungsbedingungen (Gasart und Druck) und die
gegenwärtigen Einstellung des Geräts miteinander übereinstimmen und dass die örtlichen elektrischen
Versorgungsbedingungen mit den elektrischen Daten auf dem Geräteschild übereinstimmen. Die Geräte
dürfen nur unter Zugrundelegung der gültigen Bestimmungen und der Verordnung für Feuerstätten (FeuVo)
der jeweiligen Bundesländer aufgestellt werden. Das Gerät darf nur durch einen befugten Installateur
installiert, eingestellt und, falls notwendig, auf die Verwendung anderer Gase umgestellt werden.

3.1 Wahl des Aufstellungsortes

Bei der Festlegung des Aufstellungsortes sind die Anforderungen abzustimmen in Bezug auf:
a.
Brandschutz und betriebliche Gefährdung
b. Funktion, (z. B. Raumheizung, freiblasend oder Kanalsystem, Unter- bzw. Überdruck im Aufstellraum)
c.
betriebliche Belange (Wärmebedarf, Nenn-Luftvolumenstrom, Bedarf an Um- oder Außenluft,
Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Luftverteilung, Platzbedarf)
d. Anschlussmöglichkeit an den Schornstein
e.
Montage-, Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten
f.
Verhältnis von Raumvolumen zu Gesamt-Nennwärmeleistung,
insbesondere bei natürlich belüfteten Räumen
g. Umgebungstemperatur min. -20 °C, max. +40 °C
Geräte mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW dürfen generell unter Beachtung der FeuVO außerhalb
von Heizräumen aufgestellt werden. Geräte mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW sind in Heizräumen
aufzustellen; dies gilt nicht für Geräte, die ihrer Bestimmung nach in anderen Räumen als Heizräumen
aufgestellt werden müssen oder in gewerblichen Bereichen aufgestellt werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen
„Richtlinien für die Aufstellung von Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 50 kW in
anderen Räumen als Heizräumen" zu beachten. Diese Richtlinien verbieten die Errichtung von Feuerstätten bei
gefahrdrohenden Konzentrationen gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Arbeitsstätten - Verordnung.
Für ein Verbot der Aufstellung von Feuerstätten ist die gefährliche Konzentration im Aufstellraum und zu
ihm offenen Nachbarräumen im Einzelfall zu prüfen. Für Räume, in denen leicht entzündbare Stoffe oder
Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden, dass durch eine Entzündung
Gefahren entstehen, dürfen Ausnahmen gestattet werden, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt
ist, dass die Stoffe oder Gemische durch die Feuerstätte nicht entflammen können.

3.2 Aufstellung

Die Geräte müssen sicher an einer Decke mit ausreichender Tragfähigkeit und außerhalb von Verkehrszonen,
z. B. auch von Kranen an den dafür vorgesehenen Aufhängepunkten befestigt werden. Die Geräte müssen
so aufgestellt und betrieben werden, dass die Beschäftigten durch Abgase und Strahlungswärme nicht
gefährdet werden und keine Brände entstehen können. Die Geräte müssen so aufgestellt werden, dass
von ihnen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen, z. B. Erschütterungen, Schwingungen oder
Geräusche ausgehen. Der minimale Abstand zur Decke beträgt 500 mm.
Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert werden, dass sie für Reparatur- und Wartungsarbeiten leicht
zugänglich sind. Bedienungselemente, deren unsachgemäße Betätigung zu gefährlichen Betriebszuständen
führen kann, sind soweit sie allgemein zugänglich sind, vor unbefugter Betätigung zu schützen.
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www.nordluft.com
Bedienungsanleitung Warmlufterzeuger Inverso
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Stand 02/2020

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