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5.7 Erstinbetriebnahme

Die Erstinbetriebnahme des Gerätes und des Gebläsebrenners haben durch den Ersteller oder einen anderen
von diesem benannten autorisierten Sachkundigen zu erfolgen.
Dabei sind alle Regel , Steuer- und Sicherheitseinrichtungen auf ihre Funktion und ihre richtige Einstellung
zu prüfen.
alle Schrauben u. Muttern der Ventilator- u. Brennerbefestigung auf festen Sitz prüfen.
Ausblaslamellen ggf. gemäß Anforderungen einstellen.
Einstellungen am Vierfachfach Kombinationsregler prüfen (Brenner 75 °C, Ventilator 45 °C)
bauseitigen Hauptschalter / Sicherung einschalten.
Ventilatordrehrichtung überprüfen
Raumthermostaten höher als die vorhandene Raumtemperatur einstellen.
Brennstoffversorgung öffnen.
Betrieb in Stellung „Heizen"
Luftmengenmessung des Gesamtvolumenstromes (Kaltluft- und Warmluftvolumenstrom).
Achtung: Nach den ersten ca. 50 Betriebsstunden im Heizbetrieb sind die Schrauben des Reinigungsdeckels
am Heizregister sowie die Schrauben des Verbindungsflansches zwischen Brennkammer und Wärmetauscher
zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzuziehen. Hierzu ist der Gehäuse - Reinigungsdeckel oberhalb vom
Brenner zu öffnen. Diese Kontrolle hat ebenfalls bei der regelmäßigen Wartung zu erfolgen.
Der Gasdurchsatz ist gemäß Wärmebelastung des Gerätes (siehe Geräte– Typenschild) einzustellen.
Der Brenner ist gemäß Herstellerangaben auf optimale Werte, mindestens jedoch auf die des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) einzustellen. Der Schornsteinzug ist im kalten und warmen Zustand
zu messen.
Bei der ersten Inbetriebnahme von gasbefeuerten Geräten ist diese, außer durch das Gasver-
sorgungsunternehmen nur durch ein Vertrags-Installationsunternehmen bzw. bei Flüssiggas durch ein
Flüssiggas-Versorgungsunternehmen durchzuführen. Ein Messprotokoll (Brenner- und lufttechnisches
Protokoll) ist zu erstellen und dem Betreiber zur Aufbewahrung auszuhändigen
Der Betreiber ist mit der Anlage vertraut zu machen.
Den zuständigen Behörden ist die Fachunternehmererklärung sowie eine Unternehmerbescheinigung der
jeweiligen Installations- / Fachbetriebe vorzulegen.
Außerbetriebnahme
Betriebsschalter am Schaltkasten in Stellung „0".
Der Zuluftventilator läuft zur Abkühlung des Wärmetauschers weiter und kann bis zum endgültigen
Abschalten mehrmals anlaufen.
Das Gerät niemals vor Ablauf der gesamten Nachkühlphase (außer in Notfällen) mittels Haupt- oder
Notschalter ausschalten.
Bei längeren Betriebsunterbrechungen sollte der bauseitige Hauptschalter bzw. die Sicherung nach der
Außerbetriebnahme ausgeschaltet und die Brennstoffversorgung abgesperrt werden.
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www.nordluft.com
Bedienungsanleitung Warmlufterzeuger Inverso
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Stand 02/2020

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