Hinweise für die Planung
•
Beschränkung der Zuluftöffnungen auf das erfor-
derliche Minimum
•
Trittschalldämmung in den Böden der darüber
liegenden Räume
Körperschall
Schallprobleme
kommen vorwiegend aus der Körper-Schallemission,
also aus Schallenergie, die in das Bauwerk eingeleitet
wird.
Maßnahmen zur Reduzierung von Körperschall
•
Quietschen und Knarren der Förderschnecke:
Ein Quietschen und Knarren der Förderschnecke
ist nicht vollständig zu vermeiden. Auch wenn
diese Schallquelle bei 90% der Anlagen zu ver-
nachlässigen ist, ohne Maßnahmen gegen Körper-
schallübertragung kann bei 10% der Anlagen der
Grenzwert
von
Anlagen) in den anliegenden Wohnräumen über-
schritten werden. Als Schallschutz deshalb die
Schnecke im Mauerdurchtritt mit Steinwolle
ummanteln um die Schalleinleitung in die Mauer
zu unterbinden.
•
Lagerraum auf schwimmenden Estrich platzieren:
Der Lagerraum sollte auf einem schwimmenden
Estrich errichtet sein, um die Austragung schall-
technisch vom Gebäude abzukoppeln. Zusätzlich
kann unter den Einstellfüßen noch eine Gummiun-
terlage beigelegt werden.
•
Schrägboden nicht an Wänden abstützen:
Der Schrägboden sowie die Stützkonstruktion
selbst darf sich nicht an die Wände anlehnen, da
diese großen Kräfte von statisch oft unzureichend
dimensionierten Wänden nicht aufgenommen
werden können. Den Übergang des Schrägbo-
dens zur Wand mit Silikon abdichten, damit keine
Pellets unter den Schrägboden rieseln.
Richtige Platzierung des Pelletslagers
Die Platzierung des Lagerraumes ist entscheidend für
einen zufriedenstellenden Betrieb. Das Pelletslager
deshalb nicht unterhalb oder in unmittelbarer Nähe
von Schlafräumen platzieren. Denn die im Betrieb auf-
tretenden Geräusche können sich in diese Räume
übertragen.
5.4
Heizraum
Aufstellung des Kessels
Der Kessel darf nur in trockener Umgebung aufgestellt
werden. Die zulässigen Umgebungstemperaturen
liegen zwischen 5 und 30°C.
bei
Pellets-Austragschnecken
30 dBA (für
haustechnische
Die Aufstellung des Kessels darf nur auf einem nicht
brennbaren Untergrund erfolgen. Der Abstand zu
brennbaren
Materialien
Umgebung des Kessels muss entsprechend den
nationalen Richtlinien eingehalten werden.
Aufstellraum für kleinere Kessel
Für kleinere Kessel ist ein Aufstellraum mit genügend
Luftzufuhr ausreichend. Der unmittelbare Bereich um
den Kessel muss unbrennbar sein.
In Deutschland ist bis 35 kW Nennleistung entweder
mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das
geöffnet werden kann (Räume mit Verbindung zum
Freien) und ein Rauminhalt von mindestens 4 m³ je
1 kW
Kesselnennleistung
Rauminhalt
dürfen
Verbindung
über
Luftöffnungen
einbezogen werden (Verbrennungsluftverbund).
Anforderungen an den Heizraum
Ein Heizraum ist mit feuerbeständigen Wänden und
Decken EI90 (F90) zu errichten, in der Schweiz El30
bis 70 kW und EI60 über 70 kW.
Es ist eine Fluchttür ins Freie oder in einen Flur erfor-
derlich. Die Tür EI30 (F30) muss in Fluchtrichtung auf-
schlagend,
dicht-
und
Heizraumtüren, die in Fluchtwege münden, sind EI90
(F90) auszuführen.
Im Heizraum sind Zu- und Abluftöffnungen für den
Kessel mit Mindestquerschnitten vorgeschrieben.
Es muss sichergestellt werden, das es im Heizraum
nicht zu einem Unterdruck kommt um einem Austreten
von Abgasen vorzubeugen. Gebäudeseitige Installati-
onen wie zum Beispiel eine Ansaugung für eine Belüf-
tungsanlage oder das Aufstellen von Kompressoren
sind daher nicht zulässig.
Beschaffenheit des Bodens
Die Aufstellung des Kessels darf nur auf einem
ebenen und nicht brennbaren Boden erfolgen. Der
Boden
muss
eine
aufweisen für das Gewicht des Kessels. Siehe hierzu
das Kapitel
11 "Technische
Ausreichende Beleuchtung im Aufstellraum
Im Aufstellraum muss eine ausreichende Beleuchtung
vorhanden sein für die Montage und Inbetriebnahme.
Keine Feuerstätten im Bereich von Fluchtwegen
In Stiegenhäusern, Fluren oder Räumen über die
Fluchtwege ins Freie führen, dürfen keine Heizkessel
aufgestellt werden.
Heizraum
in
der
unmittelbaren
erforderlich.
In
auch
andere
Räume
in
den
selbst-schließend
ausreichende
Tragfähigkeit
Daten".
den
mit
Türen
sein.
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