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Angehängte Geräte; Hydraulikanlage - Krone AMT 4000 CV Betriebsanleitung

Scheibenmäher
Inhaltsverzeichnis

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22. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
23. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes auf-
halten!
24. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt werden,
wenn sich keine Personen im Schwenkbereich aufhal-
ten!
25. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch) befin-
den sich Quetsch- und Scherstellen!
26. Vor dem Verlassen des Traktors Gerät auf dem Boden
absetzen, Motor abstellen und Zündschlüssel abzie-
hen!
27. Zwischen Traktor und Gerät darf sich niemand aufhal-
ten, ohne daß das Fahrzeug gegen Wegrollen durch die
Feststellbremse und/oder durch Unterlegkeile gesi-
chert ist!
3. Angehängte Geräte
1. Geräte gegen Wegrollen sichern!
2. Max. zulässige Stützlast der Anhängekupplung, Zug-
pendel oder Hitch beachten!
3. Bei Deichselanhängung ist auf genügend Beweglich-
keit am Anhängepunkt zu achten!
4. Zapfwellenbetrieb
1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Gelenkwellen verwendet werden!
2. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie
Zapfwellenschutz - auch geräteseitig - müssen ange-
bracht sein und sich in ordnungsgemäßem Zustand
befinden!
3. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohr-
überdeckungen in Transport- und Arbeitsstellung ach-
ten!
4. An- und Abbau der Gelenkwellen nur bei ausgeschalte-
ter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezogenem
Zündschlüssel!
5. Bei Verwendung von Gelenkwellen mit Überlast- oder
Freilaufkupplung, die nicht durch die Schutzeinrichtung
am Traktor abgedeckt werden, sind Überlast- bzw.
Freilaufkupplungen geräteseitig anzubringen!
4
6. Immer auf richtige Montage und Sicherung der Gelenk-
welle achten!
7. Gelenkwellenschutz durch Einhängen der Ketten ge-
gen Mitlaufen sichern!
8. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, daß die
gewählte Zapfwellendrehzahl des Traktors mit der zu-
lässigen Drehzahl des Gerätes übereinstimmt!
9. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, daß sich
niemand im Gefahrenbereich des Gerätes befindet!
,
10. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten!
11. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im
Bereich der drehenden Zapf- oder Gelenkwelle aufhal-
ten.
12. Zapfwelle immer abschalten, wenn zu große Ab-
winklungen auftreten und sie nicht benötigt wird!
13. Achtung! Nach dem Abschalten der Zapfwelle Gefahr
durch nachlaufende Schwungmasse! Während dieser
Zeit nicht an das Gerät herantreten. Erst wenn die
Maschine ganz stillsteht und die Schwungmasse durch
die Feststellbremse gesichert ist, darf daran gearbeitet
werden.
14. Reinigen, Schmieren oder Einstellen zapfwellen-
getriebener Geräte oder der Gelenkwelle nur bei ab-
geschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abge-
zogenem Zündschlüssel! Feststellbremse an
Schwungmasse anziehen.
15. Abgekoppelte Gelenkwelle auf der vorgesehenen Hal-
terung ablegen!
16. Nach Abbau der Gelenkwelle Schutzhülle auf Zapf-
wellenstummel aufstecken!
17. Bei Schäden, diese sofort beseitigen, bevor mit dem
Gerät gearbeitet wird!

5. Hydraulikanlage

1. Hydraulikanlage steht unter Druck!
2. Beim Anschließen von Hydraulikzylindern und -moto-
ren ist auf vorgeschriebenen Anschluß der Hydraulik-
schläuche zu achten!
3. Beim Anschluß der Hydraulikschläuche an die Traktor-
Hydraulik ist darauf zu achten, daß die Hydraulik
sowohl traktor- als auch geräteseitig drucklos ist!

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