Sicherheitshinweise
1.5 Bauteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind
Gasarmaturen oder Gasgeräte, die auch nur teilweise oder kurzfristig unter
Wasser gewesen sind, dürfen nicht eingebaut oder in Betrieb genommen
werden.
Es ist sofort der entsprechende Fachbetrieb zu verständigen. Die entsprechenden Komponenten müssen vor
Einbau bzw. Inbetriebnahme überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
1.6 Gefahren durch unverschlossene Feuertür
Während des Heizbetriebs muss die Feuertür geschlossen sein und geschlossen gehalten werden.
Bei Betrieb mit geöffneter bzw. mit nicht fest verschlossener Feuertür können Flammen, Gase und Abgase
austreten.
1.7 Verbrennungsgefahr
Heiße Teile, heiße Bereiche, Verbrennungsgefahr!
Der Gas-Raumheizer, vor allem seine Front und die Verkleidung, sowie das Abgassystem (LAS-Rohre)
erwärmen sich bei Betrieb sehr stark. Über die Sichtscheibe wird ebenfalls ein erheblicher Leistungsanteil
abgegeben. Bitte achten Sie darauf, dass besonders Kinder während und nach dem Heizbetrieb einen
ausreichenden Sicherheitsabstand halten.
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